Kommunalwahl 2026 in Bernhardswald: Wichtige Infos für Wähler!

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Bernhardswald informiert über die Kommunalwahl am 8. März 2026: Wahlberechtigung, Ablauf und wichtige Fristen.

Kommunalwahl 2026 in Bernhardswald: Wichtige Infos für Wähler!

Am 11. Februar 2026 hat die Gemeinde Bernhardswald wichtige Informationen zur bevorstehenden Kommunalwahl veröffentlicht. Die Wahl findet am 8. März 2026 statt und es gibt klare Vorgaben zur Wahlberechtigung.

Um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können, müssen die Wähler folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein (also am oder vor dem 8. März 2008 geboren sein), seit mindestens zwei Monaten ihren Wohnsitz in Bernhardswald haben (d. h. ab dem 8. Januar 2026 oder früher) und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Eintragung und Wahlbenachrichtigung

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch am 25. Januar 2026 für alle Wahlberechtigten, die ihre Hauptwohnung in Bernhardswald haben. Alle anderen Wahlberechtigten müssen bis spätestens 15. Februar 2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung stellen.

Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 versandt. In diesen Benachrichtigungen wird die Bestätigung der Eintragung im Wählerverzeichnis und des zuständigen Stimmbezirks gegeben. Sollte jemand bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten, wird geraten, sich umgehend mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen – dies sollte bis spätestens 6. März 2026 geschehen.

Wahlunterlagen und Wahlablauf

Für die Teilnahme an der Wahl müssen Wähler am Wahltag ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mitbringen. Wer Briefwahl beantragen möchte, benötigt einen Wahlschein, der rechtzeitig bis spätestens 2. März 2026 beantragt werden sollte. Ab dem 16. Februar 2026 können die Briefwahlunterlagen entweder beantragt oder direkt abgeholt werden.

Die Anzahl der Stimmen, die ein Wähler abgeben kann, entspricht der Anzahl der zu vergebenden Sitze. Kumulieren, also das Vergabe von bis zu drei Stimmen an einen Bewerber, sowie Panaschieren, das Verteilen der Stimmen auf verschiedene Listen, sind zulässig. Streichungen auf dem Stimmzettel sind ebenfalls erlaubt.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen stehen die Ansprechpartner im Wahlamt zur Verfügung: Frau Hartl (Telefon: 09407/9406-22), Frau Rippmannsberger (09407/9406-11) und Herr Sauerer (09407/9406-12).