Neuer Bebauungsplan in Beratzhausen: Wichtiges für Anwohner und Umwelt!

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Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplans „Windstall II“ in Beratzhausen – Fristen, Schutzgüter und Einsichtnahme im Rathaus.

Neuer Bebauungsplan in Beratzhausen: Wichtiges für Anwohner und Umwelt!

Am 20. Januar 2026 wurde die Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Windstall II“ und die Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ veröffentlicht. Diese Entscheidung wurde bereits am 18. Dezember 2025 in einer Sitzung des Marktgemeinderats getroffen, wie beratzhausen.com berichtet. Der Entwurf des Bebauungsplans wird von Bürgern und interessierten Parteien sowohl online als auch im Rathaus von Beratzhausen einsehbar sein.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 23. Januar 2026 und endet am 2. März 2026. Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf in Textform oder elektronisch abzugeben. Diese fristgerechten Stellungnahmen sind für die weitere Bearbeitung des Plans erforderlich.

Details zum Bebauungsplan

Das geplante Gebiet befindet sich am Ortsausgang von Beratzhausen und grenzt an das bestehende Gewerbegebiet Beratzhausen, in der Nähe der Pfraundorfer Straße. Ein wichtiges Element des Plans ist die Einhaltung von Lärmschutzvorgaben und der maximalen Höhen sowie Geländeveränderungen, um den ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Ergänzende umweltrelevante Informationen, darunter Umweltberichte und Stellungnahmen von Behörden, stehen zur Verfügung.

Der geotechnische Bericht vom 31. Mai 2023 attestiert dem Baugrund, dass keine Altlasten bekannt sind und gibt Empfehlungen zur Gründung der geplanten Gebäude. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Eingrünung und zum Schutz von Gehölzstrukturen im Plan festgelegt.

Umweltschutz und öffentliche Interessen

Ein wichtiger Aspekt des Bebauungsplans ist die Berücksichtigung von Schutzgütern, zu denen Klima, Luft, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die menschliche Bevölkerung zählen. Es ist zudem vorgesehen, externe Ausgleichsflächen in der Nähe des Baugebiets bereitzustellen, um den Eingriff in die Natur und Landschaft auszugleichen. planerzirkel.net hebt hervor, dass bei der Planung auch die Verhältnisse der Umgebung und die vorhandenen naturräumlichen Elemente berücksichtigt werden müssen.

Datenschutzmaßnahmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem BayDSG wurden ebenfalls in den Entwurf aufgenommen. Außerdem wird auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden hingewiesen, welches es ermöglicht, Einwendungen innerhalb der Auslegungsfrist zu erheben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bebauungsplan „Windstall II“ nicht nur die geplante Entwicklung im Gewerbegebiet vorantreibt, sondern auch auf die Belange des Umweltschutzes und der Anwohner Rücksicht nimmt. Der gesamte Vorgang zielt darauf ab, die vielfältigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt in Einklang zu bringen.