Bebauungsplan Windstall II: Ihre Meinung zählt jetzt!

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Am 9.01.2026 beginnt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Windstall II“ in Beratzhausen. Teilnahme und Einsichtnahme möglich.

Bebauungsplan Windstall II: Ihre Meinung zählt jetzt!

Am 8. Januar 2026 gab die Marktgemeinde Beratzhausen bekannt, dass der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan „Windstall II“ sowie die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ offiziell in Kraft tritt. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Der Marktgemeinderat hat am 18. Dezember 2025 den Entwurf mit Änderungen aus den Sitzungen genehmigt.

Das geplante Gebiet für den Bebauungsplan befindet sich am Ortsausgang von Beratzhausen, angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet entlang der Pfraundorfer Straße. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können interessierte Bürger vom 9. Januar bis 13. Februar 2026 sowohl online als auch vor Ort im Rathaus Einsicht nehmen.

Details zur öffentlichen Auslegung

Die Entwürfe sowie die zugehörige Begründung, einschließlich Umweltbericht und Stellungnahmen, werden auf den Webseiten www.beratzhausen.com und www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungspotal verfügbar sein. Die Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Zimmer 105, erfolgt in den Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr, sowie Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 18:00 Uhr. Am Mittwoch bleibt das Rathaus geschlossen.

Darüber hinaus können Interessierte auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung Einsicht nehmen. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan sind erwünscht und sollten vorzugsweise elektronisch übermittelt werden. Alternativ ist eine Abgabe in Textform per Brief oder zur Niederschrift ebenfalls möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Umweltschutz und Datenschutz

Im Rahmen des Planungsverfahrens werden umfangreiche umweltrelevante Informationen bereitgestellt. Dazu zählen der Umweltbericht, die Eingriffsregelung sowie naturschutzfachliche Angaben und Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Verbänden. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem Baugesetzbuch und dem bayerischen Datenschutzgesetz. Die Rückgaben hinsichtlich der Rechte betroffener Personen, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, sind gewährleistet.

Für Anregungen, Bedenken oder Beschwerden steht den Bürgern das Recht zu, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

Quellen: