Wiesent plant neue Inertabfalldeponie – Bürgerinformation jetzt wichtig!
Aktuelle Bekanntmachung des Rathauses Bach an der Donau: Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Inertabfalldeponie.
Wiesent plant neue Inertabfalldeponie – Bürgerinformation jetzt wichtig!
Am 13. Januar 2026 hat das Rathaus eine wichtige Bekanntmachung veröffentlicht, die sich mit der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamts Regensburg beschäftigt. Der Beschluss betrifft die geplante Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie, die auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 257 in der Gemarkung Kruckenberg, Gemeinde Wiesent, realisiert werden soll.
Der Planfeststellungsbeschluss ist ein entscheidender Schritt in der Genehmigung für die Inertabfalldeponie, die zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen dienen soll. Die Auslegung des Beschlusses gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Details des Projekts zu informieren und gegebenenfalls Einwände vorzubringen. Medial und dokumentarisch wird auf die Bedeutung dieser Maßnahme hingewiesen, die sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte berührt.
Öffentliche Einsichtnahme
Interessierte Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, die relevanten Unterlagen und Informationen einzusehen. Diese sind insofern von Bedeutung, dass sie Aufschluss über die geplante Nutzung des Gebietes und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Um die vollständigen Informationen einzusehen, steht ein Link zu einer PDF-Datei zur Verfügung, die detaillierte Informationen zur Auslegung enthält: Hier klicken für weitere Informationen.
Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen, dass die Öffentlichkeit über solche Vorhaben informiert ist. Die Bedeutung des Projekts wird auch durch die geplanten Maßnahmen zur Integration in die bestehende Landschaft und die Umweltstandards unterstrichen.
Die Gemeinde Wiesent sieht das Vorhaben als eine Möglichkeit, die Infrastruktur für Abfallentsorgung zu modernisieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu berücksichtigen. Weitere Entwicklungen zu diesem Thema werden in den kommenden Monaten erwartet, sobald die Auslegungsfrist endet und die Äußerungen der Bürger ausgewertet werden.