Heute, am 27. Mai 2026, gibt es in Ebermannsdorf Neuigkeiten, die sowohl Gartenbesitzer als auch Naturliebhaber interessieren könnten. Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Mähroboter betrifft. Ab sofort dürfen diese Geräte nicht mehr von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang betrieben werden. Der Grund? Ein wichtiger Schutz für unsere kleinen Freunde, die Igel.

Die Entscheidung kommt nicht von ungefähr. Igel sind vor allem in den Abend- und Nachtstunden aktiv und haben es nicht gerade leicht. Sie rollen sich bei Gefahr zusammen, und das ist oft der Fall, wenn Mähroboter über sie hinwegfahren. Der europäische Igel ist eine besonders geschützte Art, und in Deutschland ist ein Rückgang ihrer Bestände zu verzeichnen. Gründe dafür sind vielfältig: fehlende Insekten, der Einsatz von Pestiziden, Lichtverschmutzung und der Verlust von Lebensräumen – da kann man schon mal ins Grübeln kommen.

Besondere Verantwortung der Gemeinden

Gerade wir hier in Ebermannsdorf und Umgebung tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz der Igel. Diese kleinen Tiere weichen häufig in Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten aus, um einen sicheren Zufluchtsort zu finden. Die Igelhilfe Schmidmühlen hat im vergangenen Jahr 120 verletzte Igel gemeldet, und etwa 10 % davon hatten sogar Schnittverletzungen. Da wird einem ganz anders, wenn man sich vorstellt, dass solch ein kleiner Stachelritter mit einem Mähroboter in Berührung kommt.

Ein bisschen Entwarnung gibt es: Das Verbot gilt nicht für Mähroboter in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern. Wer spezielle Umstände hat, kann Ausnahmen oder Befreiungen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft, und Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Wer Fragen hat, kann sich direkt an die Untere Naturschutzbehörde wenden unter naturschutz@amberg-sulzbach.de.

In einer Zeit, in der unsere Natur zunehmend unter Druck gerät, ist es schön zu sehen, dass solche Maßnahmen ergriffen werden. Vielleicht können wir durch solche Regelungen dazu beitragen, dass die Igelpopulation wieder stabiler wird. Also, liebe Gartenbesitzer, denkt daran: Ab jetzt heißt es, die Mähroboter im Schrank zu lassen, wenn die Sonne untergeht!

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Weitere Informationen zu dieser Allgemeinverfügung findet ihr übrigens direkt auf der Website des Landkreises unter diesem Link.