Kostenlose Energieberatung im Rathaus Erbendorf am 10. April!

Am Donnerstag, den 10. April 2025, haben interessierte Bürger die Möglichkeit, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Energieeffizienz teilzunehmen. Diese informative Veranstaltung findet im Rathaus Erbendorf im Notarraum von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Die Beratungen werden vom Energie-Technologischen Zentrum Nordoberpfalz (etz Nordoberpfalz) angeboten und richten sich an alle, die Fragen zu ihrem eigenen Energieverbrauch, zu energieeffizienten Sanierungen, Energiesparmaßnahmen und Fördermöglichkeiten haben. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Interessierte können sich telefonisch unter 0961|4802929-0 oder per E-Mail an info@etz-nordoberpfalz.de anmelden. Weitere Informationen, einschließlich mitzubringender Unterlagen, sind auf der Website des etz Nordoberpfalz zu finden: www.etz-nordoberpfalz.de. In der heutigen Zeit, in der begrenzte Ressourcen und Umweltfragen immer mehr ins Bewusstsein rücken, ist solch eine Beratung besonders wertvoll.

Zusätzlich zur Beratung gibt es wichtige Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die sich positiv auf Sanierungsprojekte auswirken kann. Laut den Informationen von BAFA wird die Fortführung dieses Programms über den Jahreswechsel 2023/2024 hinaus gesichert. 2025 wird die BEG durch Gesetzgebungen zur vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt, was für viele Hauseigentümer eine willkommene Nachricht ist. Anträge zur Unterstützung effizienter Einzelmaßnahmen können weiterhin online im BAFA-Portal eingereicht werden.

Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen: BEG WG für Wohngebäude, BEG NWG für Nichtwohngebäude und BEG EM für Einzelmaßnahmen, die von Hauseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen beantragt werden können. Die Beantragung erfolgreicher Fördermittel setzt oft die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus. Diese Experten helfen bei der Erstellung der notwendigen technischen Dokumentationen, die wichtig für das Gelingen der Projekte sind.

Besonders erwähnenswert ist, dass Hochwasserbetroffene in Baden-Württemberg und Bayern unter bestimmten Bedingungen Ausnahmeregelungen zu den Förderrichtlinien nutzen können, sofern die Gemeinde deren Betroffenheit bestätigt. Auch die Reform der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dazu beigetragen, die Antragsverfahren zu erleichtern. Von der BEG profitieren nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen und Organisationen, die in nachhaltige Maßnahmen investieren möchten.

Die Verbindung zwischen der kostenlosen Beratung und den Fördermöglichkeiten, die durch die BEG unterstützt werden, bieten eine wertvolle Chance für die Einwohner von Erbendorf und darüber hinaus, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Diese Initiativen sind mehr als nur eine Gelegenheit zu sparen; sie fördern auch die Verantwortung und das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln in der Gesellschaft.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"