Inklusion fördern: Starnberg arbeitet an barrierefreier politischer Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Im Landkreis Starnberg wird derzeit intensiv daran gearbeitet, die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Zwei Experten-Werkstätten haben sich mit dieser wichtigen Fragestellung auseinandergesetzt und dabei Vertreter aus Politik, Verwaltung sowie der Behindertenarbeit und Gesellschaft an einen Tisch gebracht. Im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans „Gemeinsam stärker“ wurden Barrieren analysiert, die bei Wahlen, in der kommunalen Politik und im gesellschaftlichen Miteinander existieren. Das Ziel ist klar: Konkrete Maßnahmen sollen für den Aktionsplan „Gemeinsam stärker 2.0“ abgeleitet werden, um eine inklusivere politische Kultur zu schaffen.
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises, Petra Fontana, betont, dass praktische und umsetzbare Lösungen entwickelt werden sollen. Eines der Themen, das in den Werkstätten aufkam, war die Wahlberechtigung. Es wurde festgestellt, dass barrierefreie Wahllokale nicht ausreichen. Neben der physischen Zugänglichkeit müssen auch organisatorische Hürden und Informationsdefizite abgebaut werden. Vorschläge, die in den Diskussionen gemacht wurden, beinhalten unter anderem die Einführung von Wahlhilfeheften in Leichter Sprache und verständlicheren Informationen in den Wahlbenachrichtigungen.
Wahlen und Wahlrecht
In Deutschland haben alle Staatsbürger ab 18 Jahren das Recht zu wählen, und das unabhängig von einer Behinderung. Früher wurden Menschen, die unter vollständiger Betreuung standen, bis 2019 von der Wahl ausgeschlossen. Dies betraf etwa 81.000 Betroffene, die zum ersten Mal bei der Bundestagswahl 2021 ihr Wahlrecht ausüben konnten. Ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass die Gesellschaft auf dem Weg ist, Barrieren abzubauen und Inklusion zu fördern.
Die Experten in Starnberg sind sich einig: Parteien müssen Menschen mit Behinderungen gezielt ansprechen und ihnen den Zugang zu politischen Angeboten erleichtern. Es ist wichtig, dass sich Parteien bereits vor Wahlen aktiv vorstellen. Der Austausch sollte gesucht und Barrieren abgebaut werden. Eine Einladung zur politischen Teilhabe ist nicht nur nett gemeint, sondern eine Voraussetzung, die ernst genommen werden muss.
Praktische Maßnahmen und Barrierefreiheit
Was die Wahlräume angeht, so ist ein barrierefreier Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besonders wichtig. Der Anteil an barrierefreien Wahlräumen soll erhöht werden. Falls der auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahlraum nicht zugänglich ist, können Wähler einen Wahlschein beantragen, um in einem geeigneten Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Zudem stehen Blindenverbände bereit, um Stimmzettelschablonen zur Verfügung zu stellen, die blinden und sehbehinderten Menschen das eigenständige Wählen ermöglichen.
Eine weitere Herausforderung stellt die Finanzierung notwendiger Assistenzleistungen dar. Hierbei wird oft die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher genannt. Klare Regelungen zur Kostenübernahme sind entscheidend, um kommunalpolitisches Engagement nicht bereits im Vorfeld zu erschweren. Auch die Sensibilisierung von Entscheidungsträgern ist ein zentraler Punkt, weshalb „Barrierefreiheits-Touren“ vorgeschlagen wurden. Verantwortliche aus Rathäusern sollen gemeinsam mit Betroffenen die Gemeinden erkunden und Barrieren praktisch erleben.
Auf dem Weg zur Inklusion
Die öffentliche Auftaktveranstaltung im Jahr 2025 im Landratsamt war ein voller Erfolg – mehr als 80 Personen nahmen daran teil. In den Werkstätten wurden bestehende Hindernisse diskutiert und Vorschläge zur Verbesserung der politischen Teilhabe erarbeitet. Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, war ebenfalls anwesend und brachte seine Perspektive ein. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Fortschreibung des Aktionsplans und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet zur vollständigen und wirksamen politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dabei geht es um zugängliche Wahlverfahren und Wahlmaterialien. Die Herausforderungen sind klar: Noch sind nicht alle Wahllokale barrierefrei, und viele Betroffene kennen ihre Unterstützungsrechte nicht. Gemeinden und Behindertenverbände sollten hier beratend zur Seite stehen.
In Starnberg tut sich also einiges – und das ist gut so! Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist lang, aber die ersten Schritte werden bereits gegangen. Das Engagement und die Ideen, die hier entstehen, sind ein Hoffnungsschimmer für eine gemeinsame Zukunft, in der jeder die Möglichkeit hat, an der politischen Willensbildung teilzuhaben.
