Wichtige Infos zur Wasserzählerablesung: Fristen und Online-Meldung

Die Stadtverwaltung informiert über die Wasserzählerablesung. Die Mitteilung des Zählerstands für die Wasserabrechnung ist auch dieses Jahr wieder ab Zustellung der Ablesebriefe möglich. Die Briefe werden Mitte November 2024 versandt und zugestellt. Eine Meldung ist dann vom 18. November bis 29. November 2024 online und auch per Rücksendeformular möglich.

Wichtige Hinweise zur Ablesung

Nur mit einer Meldung des aktuellen Zählerstands ist es möglich, eine dem tatsächlichen Wasserverbrauch entsprechende Abrechnung vorzunehmen. Erfolgt die Meldung zu spät, kann der Wasserverbrauch für die Jahresabrechnung nur auf Basis des Vorjahresverbrauchs maschinell hochgerechnet bzw. „geschätzt“ werden. Vor diesem Hintergrund macht Sachbearbeiterin Anna Beer deutlich: „Der schnellste und bequemste Weg, den Wasserzählerstand mitzuteilen, ist auch dieses Jahr wieder die Online-Meldung über das Bürgerservice-Portal.“ Diese Methode habe sich in den vergangenen Jahren auch bereits bewährt.

Eine Online-Übermittlung ist im Bürgerservice-Portal bis zum 29. November 2024 möglich. Dort können die Finanzadresse (Kundennummer), Zählernummer und der neue Zählerstand eingegeben und direkt übermittelt werden. Die Ablesebriefe können unabhängig davon per Post an die Stadt Teublitz, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Bei Fragen steht Anna Beer unter der 09471/9922-24 oder per E-Mail als Ansprechpartnerin bereit.

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