Neue Verbandssatzung für Wasserversorgung in Schwarzenfeld bekannt gegeben
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W. hat eine neue Verbandssatzung erlassen, die nun offiziell im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf veröffentlicht wurde. Diese wichtige Bekanntmachung fand im Amtsblatt Nr. 18/2024 am 21. August 2024 statt. Der Markt Schwarzenfeld, als Mitglied dieses Zweckverbandes, möchte alle Bürger über diese Neuerung informieren.
Die Verbandssatzung regelt die grundlegenden Bestimmungen und Abläufe des Zweckverbandes, der für die Wasserversorgung in der Region zuständig ist. Solche Satzungen sind entscheidend, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen, unter denen der Verband operiert. Dies umfasst unter anderem die Organisation, die Aufgaben und die Rechte der Mitglieder sowie die Finanzierung der Wasserversorgung.
Wichtige Informationen zur Verbandssatzung
Die neue Satzung tritt am 1. September 2024 in Kraft und ist für alle Mitglieder des Zweckverbandes von Bedeutung. Sie sorgt dafür, dass die Wasserversorgung in der Region effizient und nachhaltig gestaltet wird. Die Bürger können die vollständige Verbandssatzung als PDF-Dokument herunterladen, um sich über die spezifischen Regelungen und Änderungen zu informieren.
Die Veröffentlichung dieser Satzung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Transparenz und Effizienz des Zweckverbandes zu erhöhen. Es ist wichtig, dass die Bürger über solche Änderungen informiert sind, da sie direkt die Wasserversorgung und die damit verbundenen Dienstleistungen betreffen. Der Markt Schwarzenfeld ermutigt alle, sich die Zeit zu nehmen, die neuen Regelungen zu lesen und zu verstehen.