Neue Verbandssatzung für Wasserversorgung in Schwarzach b. Nabburg
Die Gemeinde Schwarzach b. Nabburg hat kürzlich eine wichtige Mitteilung für ihre Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W. hat eine neue Verbandssatzung erlassen, die nun offiziell im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf bekannt gegeben wurde. Diese Satzung regelt die Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung in der Region und ist ein bedeutender Schritt für die zukünftige Wasserwirtschaft.
Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 18/2024, das am 21. August 2024 herausgegeben wurde. Die neue Satzung ist darauf ausgelegt, die Effizienz und Transparenz der Wasserversorgung zu verbessern. Die Gemeinde Schwarzach, als Mitglied des Zweckverbandes, spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess und möchte sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für die Bürger zugänglich sind.
Wichtige Informationen zur Verbandssatzung
Die Verbandssatzung legt nicht nur die organisatorischen Strukturen des Zweckverbandes fest, sondern auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Dies ist besonders wichtig, um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gemeinden zu gewährleisten. Die Satzung umfasst auch Regelungen zur Finanzierung und zu den Beiträgen, die von den Mitgliedsgemeinden zu leisten sind.
Für alle Interessierten steht die neue Verbandssatzung als Download zur Verfügung. Sie kann unter folgendem Link abgerufen werden: Verbandssatzung Nord-Ost-Gruppe 01.09.2024 (5,23 MB). Damit haben die Bürger die Möglichkeit, sich umfassend über die neuen Regelungen zu informieren und sich aktiv an der Diskussion über die Wasserversorgung in ihrer Gemeinde zu beteiligen.