Weihnachtsfreude für Schwandorfer Kinder: Gutscheine ab November erhältlich
Gutscheine können ab Mitte November im Rathaus beantragt werden. In Schwandorf ist es Tradition, hilfebedürftigen Kindern eine Freude zum Weihnachtsfest zu bereiten. Das „Schwandorfer Hilfswerk“ unterstützt Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren. Begünstigt sind Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe erhalten. Diese Familien müssen ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 70 Euro. Der Gutschein kann für Kleidung, Schuhe, Schulsachen und Spielwaren verwendet werden.
Beantragung der Gutscheine
Die Gutscheine sind bei C&A, Müller Drogeriemarkt und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf einlösbar. Eltern können die Gutscheine in der Zeit vom 15. November 2024 bis 1. Dezember 2024 beantragen. Dies ist per Post oder per Mail möglich. Die Adresse für die Postanträge lautet: Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf. Für die E-Mail-Anträge steht die Adresse stadtkaemmerei@schwandorf.de zur Verfügung. Alternativ können die Unterlagen auch in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung sind einige Unterlagen erforderlich. Dazu gehört der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters oder des Landratsamtes. Eine Kopie des Personalausweises oder des Ersatzausweisdokumentes ist ebenfalls notwendig. Zudem sollten Eltern ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben. Nach der Durchsicht der Bescheide werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet.
Die Gutscheine können bis 21. Dezember 2024 in den genannten Geschäften eingelöst werden. Das Stadt Schwandorf freut sich über eine rege Beteiligung, um möglichst vielen Kindern eine Freude zu machen.