Mobile Sammelstelle in Pfreimd: Sicher Entsorgen am 5. September!

Die Stadtverwaltung hat eine mobile Sammelstelle eingerichtet, um problematische Abfälle aus Haushalten zu entsorgen. Am Donnerstag, den 05. September 2024, können Bürger ihre gefährlichen Abfälle an zwei Standorten abgeben. Die erste Station befindet sich am Bauhof Pfreimd von 09.15 bis 10.15 Uhr, gefolgt von einer weiteren Annahmestelle am Feuerwehrhaus in Untersteinbach von 14.30 bis 15.00 Uhr.

Diese Initiative zielt darauf ab, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedene gefährliche Stoffe zu bieten. Die Bürger können unter anderem Altöl, das bei einem privaten Ölwechsel anfällt, bis zu einer Menge von 5 Litern abgeben. Auch Chemikalien aus Heimlaboren, wie Fixierbäder und Säuren, sowie diverse Reinigungs- und Pflegemittel werden angenommen. Die Liste der akzeptierten Materialien ist lang und umfasst unter anderem auch Batterien, Brems- und Kühlflüssigkeiten, Lacke und sogar Feuerlöscher.

Was wird angenommen und was nicht?

Die Stadt hat klare Richtlinien aufgestellt, welche Abfälle angenommen werden. Zu den akzeptierten Stoffen gehören:

  • Altöl (max. 5 l)
  • Abbeitzmittel
  • Autopflegemittel
  • Batterien
  • Brems- und Kühlflüssigkeit
  • Chemikalien (z.B. Säuren, Laugen)
  • Düngemittel (z.B. unbrauchbarer Blumendünger)
  • Lacke
  • Feuerlöscher
  • Kondensatoren
  • Lösungsmittel (z.B. Terpentin)
  • Leuchtstoff- und Energiesparlampen
  • Pflanzenschutzmittel
  • Reinigungs- und Pflegemittel

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Abfälle angenommen werden. Altreifen, Hausmüll und Wertstoffe aus Gewerbe sind ausgeschlossen. Dispersionsfarben müssen in der Restmülltonne entsorgt werden, während leere Farbeimer zum Recyclinghof gebracht werden sollten.

Bei der Anlieferung der Abfälle sollten die Bürger darauf achten, dass die Stoffe möglichst in ihren Originalbehältern angeliefert werden. Falls ein Umfüllen notwendig ist, müssen die Transportbehälter gut verschlossen und beschriftet sein. Für Flüssigkeiten gilt eine Mengenbegrenzung von 20 Litern, während Altöl auf 5 Liter beschränkt ist.

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