Verbesserungsbeiträge: Wichtige Infos für Oberviechtacher Bürger

Die Stadt Oberviechtach hat wichtige Informationen zu den Verbesserungsbeiträgen veröffentlicht, die für die Bürger von Bedeutung sind. Diese Beiträge sind eine Art Gebühr, die für die Verbesserung von öffentlichen Einrichtungen oder Infrastruktur erhoben wird. Die Stadtverwaltung hat nun alle relevanten Details zusammengetragen, um den Bürgern einen klaren Überblick zu geben.

Für alle, die mehr über die Verbesserungsbeiträge erfahren möchten, gibt es eine umfassende Zusammenstellung, die online heruntergeladen werden kann. Interessierte können die Informationen direkt über diesen Link abrufen. Zudem sind frühere Ausgaben des Bürger-Informations-Blatts „Oberviechtach!“ verfügbar, die zusätzliche Informationen bieten. Diese können unter Bürgerinfoblatt Oberviechtach! eingesehen werden.

Wichtige Fristen und Zahlungsmodalitäten

Die Bescheide zur Erhebung der Verbesserungsbeiträge wurden bereits im November 2022 versandt. In diesen Bescheiden sind die Fälligkeiten für die Zahlungen festgelegt. Die erste Vorauszahlung ist einen Monat nach Erhalt des Bescheides fällig, während die weiteren Zahlungen am 31. Oktober 2023 und 31. Oktober 2024 zu leisten sind. Die endgültige Abrechnung der Beiträge wird voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen.

Es ist wichtig, dass die Bürger bei der Überweisung das Kassenzeichen angeben, das im Bescheid zu finden ist. Dieses Kassenzeichen hilft der Stadt, die Zahlungen korrekt zuzuordnen. Die Bankverbindung der Stadt ist ebenfalls im Vorauszahlungsbescheid aufgeführt.

Besonderheiten beim Grundstücksverkauf

Ein häufiges Anliegen der Bürger betrifft die Zahlungspflicht bei einem Grundstücksverkauf nach Erhalt des Bescheides. Hierbei gilt, dass derjenige, der zum Zeitpunkt des Zugangs des Bescheides Eigentümer oder Erbbauberechtigter war, auch für die Zahlungen verantwortlich ist. Diese Regelung basiert auf der Eintragung im Grundbuch. Es ist ratsam, die Vereinbarungen im Kaufvertrag zu prüfen, da privatrechtliche Abmachungen nur für die Parteien des Vertrags gelten.

Die Stadtverwaltung steht den Bürgern für Rückfragen zur Verfügung und empfiehlt, einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Bei Fragen oder Rückrufbitten können die Bürger die Stadtverwaltung unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen.

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