Fernablesung der Wasserzähler: Wichtige Fristen für Nittenauer Haushalte

In Nittenau stehen wichtige Termine zur Fernablesung der Wasserzähler an. Am 30. November findet die Fernablesung der Funkzähler für den Wasserverbrauch in allen Haushalten statt. Die Stadt informiert darüber, dass die Ablesung der Gartenwasserzähler ebenfalls bis zu diesem Datum erfolgen muss.

Wichtige Fristen

Der Zählerstand des Gartenwasserzählers muss selbst abgelesen und bis spätestens 30. November an die zuständige Stelle für Verbrauchsgebühren gemeldet werden. Dies muss in Schriftform geschehen. Versäumte Meldungen können künftig nicht mehr berücksichtigt werden, auch nicht im Folgejahr.

Hinweise zur Eichung

Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft das Eichjahr der Gartenwasserzähler. Ungeeichte Zähler werden bei der Kanalermäßigung nicht mehr berücksichtigt. Betroffene sollten gegebenenfalls für Ersatz sorgen und einen Termin zum Verplomben mit dem Wasserwerk vereinbaren. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0177-3096093 möglich.

Für weitere Informationen steht die E-Mail-Adresse verbrauchsgebuehren(@)nittenau.de zur Verfügung. Auch die Postanschrift der Stadt Nittenau lautet: Gerichtsstraße 13, 93149 Nittenau.

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