Wasserrechtliche Erlaubnis für Niederschlagswasser im Landkreis Regensburg

Im Landkreis Regensburg wird eine neue wasserrechtliche Erlaubnis bekannt gegeben. Diese betrifft das Einleiten von Niederschlagswasser von der Kreisstraße R 7. Auch wild abfließendes Wasser aus dem Außeneinzugsgebiet der Kreisstraße R 7 darf in den Untergrund und in den Hungerbach geleitet werden. Der Bescheid stammt vom Landratsamt Regensburg und datiert auf den 17. Oktober 2024.

Öffentliche Einsichtnahme

Die dazugehörige Erlaubnis liegt vom 4. November 2024 bis einschließlich 18. November 2024 im Rathaus der Stadt Wörth a. d. Donau zur Einsicht aus. Der genaue Standort ist Rathausplatz 1, 93086 Wörth a. d. Donau. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Weitere Informationen

Der vollständige Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg veröffentlicht. Interessierte können die Informationen unter der Adresse http://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehen.

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