Letzte Chance: Umtausch von Papierführerscheinen bis 19. Januar 2025
Die Frist für den Umtausch von alten Papierführerscheinen endet am 19. Januar 2025. Dies betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine sowie ältere Scheckkartenführerscheine. Diese verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Umtausch für Geburtenjahrgänge 1971 und jünger
Inhaber von Papierführerscheinen, die in den Geburtsjahrgängen 1971 oder jünger geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Der Pflichtumtausch erfolgt über mehrere Jahre, um Wartezeiten und Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes zu stellen. Dies kann persönlich oder online geschehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Für den Donnerstag Nachmittag ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wichtige Informationen zum Umtausch
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Der Umtausch ist verwaltungstechnisch und die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet, die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unbefristet.
Notwendige Unterlagen
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wenn der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch
Führerscheininhaber, die nach dem Stufenplan noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun. Weitere Informationen sind auf der Website des Landratsamtes verfügbar.