Korrektur zur Lärmschutzverordnung: Ruhezeiten bleiben unverändert

In der jüngsten Ausgabe des Mitteilungsblatts der Gemeinde Tegernheim, genauer gesagt in der dritten Ausgabe des Jahres 2024, gab es einen kleinen, aber wichtigen Fehler, der die Lärmschutzverordnung betrifft. Auf Seite 10 wurde eine falsche Zeitangabe veröffentlicht, die für Verwirrung sorgen könnte.

Die korrekten Ruhezeiten am Samstag sind nach wie vor von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie von 17:00 bis 22:00 Uhr. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Zeiten nicht, wie fälschlicherweise angegeben, erst ab 19:00 Uhr beginnen. Solche Missverständnisse können leicht auftreten, aber die Gemeinde möchte sicherstellen, dass alle Bürger die richtigen Informationen erhalten.

Korrektur der Falschinformation

Die Gemeinde Tegernheim entschuldigt sich für diese Unannehmlichkeit und stellt klar, dass die Lärmschutzverordnung, die bereits 2012 in Kraft trat, weiterhin in vollem Umfang gültig ist. Diese Verordnung dient dem Schutz der Anwohner vor übermäßigem Lärm und sorgt dafür, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Für alle, die mehr über die Lärmschutzverordnung erfahren möchten, steht die vollständige Regelung online zur Verfügung. Sie kann unter folgendem Link eingesehen werden: Lärmschutzverordnung Tegernheim.

Die Gemeinde Tegernheim ist bestrebt, ihre Bürger stets korrekt zu informieren und wird in Zukunft darauf achten, dass solche Fehler vermieden werden. Die Einhaltung der Lärmschutzverordnung ist nicht nur für die Ruhe der Anwohner wichtig, sondern auch für das harmonische Zusammenleben in der Gemeinde.

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