Frist für Führerscheinumtausch: Jetzt handeln bis 19. Januar 2025!
Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen für die Geburtsjahrgänge 1971 und jünger endet am 19. Januar 2025. Alte Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Wichtige Informationen zum Umtausch
Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger sollten rechtzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes stellen. Dies kann persönlich oder online geschehen. Die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung) und Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr.
Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Umtausch ist verpflichtend. Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht notwendig.
Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch sind folgende Unterlagen erforderlich: Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Falls der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das Passfoto.
Freiwilliger Umtausch
Führerscheininhaber, die noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Landkreises Regensburg und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verfügbar.