Zahlungserinnerung: Grundsteuer und Gewerbesteuer bis 15. November fällig
Die Gemeindekasse informiert über wichtige Zahlungstermine. Bis spätestens 15. November 2024 müssen die 4. Rate der Grundsteuer und die 4. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung beglichen werden. Die Höhe der Raten ist im jeweiligen Bescheid zu finden.
Zahlungsmodalitäten
Rechtzeitige Überweisungen sind wichtig. Die Beträge sollten bis zum Fälligkeitstermin bei der Gemeinde Sinzing eingegangen sein. Andernfalls drohen Säumniszuschläge. Diese betragen 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Mahngebühren können ebenfalls anfallen, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt.
Die Bankverbindungen für die Überweisungen sind wie folgt:
– Sparkasse Regensburg (IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG)
– Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)
Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt: „Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.“
SEPA-Lastschriftverfahren
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erleichtert die Zahlungsabwicklung. Es ist wichtig, dass das SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt wird. Der ausgefüllte Vordruck muss im Original bei der Gemeindekasse vorliegen.
Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung können sich Bürger an Manuela Stampfer wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 941 39602-31 erreichbar. Für Fragen zur Veranlagung steht Sabine Berchtold zur Verfügung. Sie kann unter +49 941 39602-33 kontaktiert werden.