Zahlungserinnerung: Abwassergebühren bis 1. Oktober begleichen!
Die Gemeindekasse von Sinzing hat eine wichtige Mitteilung für alle Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Es geht um die fällige Zahlung der Abwassergebühren, die bis zum 1. Oktober 2024 beglichen werden muss. Diese Zahlung betrifft die dritte Rate der Vorauszahlung für die Abwassergebühren, die auch als Kanalgebühren bekannt sind.
Die Höhe der zu zahlenden Beträge kann im Abrechnungsbescheid über die Benutzungsgebühren für das Jahr 2023, datiert auf den 23. Februar 2024, nachgelesen werden. Alternativ kann auch ein separater Vorauszahlungsbescheid konsultiert werden, falls dieser bereits zugestellt wurde.
Wichtige Zahlungsinformationen
Um sicherzustellen, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt, sollten die Bürger darauf achten, den Betrag bis spätestens zum genannten Datum zu überweisen. Die Gemeinde stellt dafür zwei Bankverbindungen zur Verfügung:
- Sparkasse Regensburg (IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG)
- Raiffeisenbank Sinzing (IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV)
Es ist wichtig, die Zahlung rechtzeitig zu veranlassen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge anfallen, die 1 Prozent des ausstehenden Betrags pro Monat betragen. Diese Zuschläge werden ab dem Tag nach der Fälligkeit berechnet und auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Zudem können Mahngebühren entstehen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt.
Für diejenigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ist keine Überweisung erforderlich. Der fällige Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstermin von ihrem Konto abgebucht. Es ist jedoch wichtig, dass das SEPA-Mandat korrekt ausgefüllt und im Original bei der Gemeindekasse eingereicht wird, da Fax- oder E-Mail-Übertragungen nicht akzeptiert werden.
Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung können sich die Bürger an Manuela Stampfer wenden. Sie ist die zuständige Sachbearbeiterin und kann unter der Telefonnummer +49 941 39602-31 erreicht werden. Alternativ steht auch die E-Mail-Adresse manuela.stampfer@sinzing.de zur Verfügung.
Für Fragen zur Veranlagung ist Sabine Berchtold die richtige Ansprechpartnerin. Sie ist ebenfalls Sachbearbeiterin und kann unter der Telefonnummer +49 941 39602-33 oder per E-Mail unter sabine.berchtold@sinzing.de kontaktiert werden.