Winterdienst 2024/2025: So bleibt Sinzing schnee- und eisfrei!
Unsere Mitarbeiter des Bauhofs sind in der Winterzeit täglich ab 4 Uhr unterwegs, um die Fahrbahnen für Sie schnee- und eisfrei zu halten. Diese Aufgabe stellt eine erhebliche körperliche und psychische Belastung dar, die sich witterungsbedingt über mehrere Wochen hinziehen kann. Der Winterdienst wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Dennoch lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Schnee von der Straße auf den von Ihnen zu räumenden Gehweg oder vor Ihre Einfahrt geräumt wird.
Winterdienstbereitschaft
Vereinzelt kann es aufgrund fehlender oder unübersichtlicher Wendemöglichkeiten sowie parkender Autos dazu kommen, dass untergeordnete Straßen oder Sackgassen nicht oder erst zu einem viel späteren Zeitpunkt geräumt werden. Die rechtliche Verpflichtung zum Räumen und Streuen beschränkt sich für die Gemeinde innerorts auf Gehwege entlang öffentlicher Flächen und Fahrbahnen, die gleichzeitig gefährlich und verkehrsbedeutend sind. Als verkehrsbedeutend werden Ortsdurchgangstraßen, wie die Bruckdorfer Straße in Sinzing, die Regensburger Straße in Eilsbrunn oder die Jurastraße in Viehhausen betrachtet. Vermeintliche Hauptstraßen wie die Bergstraße oder die Rosenbuschstraße fallen nicht mehr unter diese Definition. Gefährlich werden Kreuzungsbereiche oder Straßen mit hoher Steigung betrachtet. Beide Faktoren – gefährlich und verkehrsbedeutend – müssen kumulativ gegeben sein.
Parkverhalten beachten
Abschließend bitten wir zu beachten, dass auf allen Straßen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 Metern eingehalten werden muss und dass die Fahrzeuge entsprechend geparkt werden. Das gilt auch für reine Anliegerstraßen. Außerdem behindert das Parken am Ende von Stichstraßen sowie im Wendehammer die Durchführung des Winterdienstes enorm.
Weitere Infos zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie unter diesem Link. Die Pflichten der Bürger zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst sind in der entsprechenden Verordnung definiert.