Neue Hebesätze für Grundsteuer in Sinzing: Was Eigentümer wissen müssen

Die Gemeinde Sinzing informiert über die Änderungen der Hebesätze für die Grundsteuer. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 die neuen Hebesätze beschlossen. Ab diesem Datum gelten für die Grundsteuer A und B jeweils 290 Prozent.

Details zur Grundsteuerreform

Die bisherigen Hebesätze verlieren am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Die neuen Hebesätze sind Teil der Grundsteuerreform, die bundesweit umgesetzt wird. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 Prozent.

Versand der Grundsteuerbescheide

Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich nicht sofort verschickt. Aufgrund der Vielzahl an Daten und dem hohen Aufwand im Druckzentrum kann noch kein genaues Datum genannt werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 werden die Daten digital von den Finanzämtern an die Kommunen übermittelt. Dies erfordert technische Anpassungen, die schrittweise erfolgen.

Die Gemeinde Sinzing wird die Steuerpflichtigen rechtzeitig über den Versand der Bescheide informieren. Bei fehlerhaften Datensätzen wird die Erstellung der Bescheide ebenfalls im automatisierten Massendruck erfolgen.

Einwendungen und Zuständigkeiten

Einwendungen gegen den Grundsteuerbescheid sind nur bei Abweichungen zwischen dem Messbetrag im Grundsteuerbescheid und dem Messbetrag aus dem Messbescheid des Finanzamts möglich. Für alle anderen Einwendungen ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Änderungen und Mitteilungspflichten

Änderungen am Grundstück oder Betrieb müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dies betrifft unter anderem die Entstehung neuer wirtschaftlicher Einheiten oder Änderungen in der Nutzung. Die Frist zur Anzeige von Änderungen endet am 31. März des Folgejahres.

Aufkommensneutralität der Hebesätze

Die Gemeinde Sinzing strebt an, die Grundsteuer nach der Reform in etwa gleicher Höhe einzunehmen wie zuvor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Grundstückseigentümer die gleiche Grundsteuer wie bisher zahlen wird. Die individuelle Steuerlast kann variieren.

SEPA-Lastschriftverfahren und Zahlungen

Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden weiterhin zu den Fälligkeiten abgebucht. Bei Änderungen der Finanzadresse ist eine Neuerteilung des Mandats erforderlich. Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Grundsteuer rechtzeitig überweisen.

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