Bebauungsplan Nr. 79: Bürgerbeteiligung zum Wohngebiet Seefeldstraße

Die Stadtverwaltung hat eine wichtige Mitteilung zur Auslegung des Bebauungsplans Nr. 79 für das allgemeine Wohngebiet „Seefeldstraße“ veröffentlicht. Diese Bekanntmachung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2. Die Bürger sind eingeladen, sich über die Pläne zu informieren und ihre Meinungen einzubringen.

Der Entwurf des Bebauungsplans sieht die Entwicklung eines neuen Wohngebiets vor, das den Bedürfnissen der Anwohner gerecht werden soll. Die Stadtverwaltung hat die Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt, damit interessierte Bürger und Behörden die Möglichkeit haben, sich mit den Details des Plans vertraut zu machen.

Details zur Auslegung

Die Auslegung des Bebauungsplans erfolgt in den Räumlichkeiten des Rathauses. Die genauen Zeiten und Modalitäten sind in der Bekanntmachung aufgeführt. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten die Gelegenheit nutzen, um ihre Anmerkungen und Bedenken zu äußern. Dies ist ein wesentlicher Schritt im Planungsprozess, der sicherstellt, dass die Interessen der Gemeinschaft berücksichtigt werden.

  • Die Bekanntmachung ist auf der offiziellen Website der Stadt verfügbar.
  • Ein PDF-Dokument mit weiteren Informationen kann heruntergeladen werden.

Die Stadtverwaltung ermutigt alle Bürger, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Die Meinungen der Anwohner sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen wird ebenfalls in der Bekanntmachung angegeben, sodass jeder ausreichend Zeit hat, um seine Gedanken zu formulieren.

Für weitere Informationen und um das vollständige Dokument einzusehen, können Interessierte die Website der Stadt besuchen. Dort finden sich auch Kontaktinformationen für Rückfragen. Die Stadt setzt auf Transparenz und Bürgerbeteiligung, um die bestmöglichen Ergebnisse für die zukünftige Entwicklung des Wohngebiets zu erzielen.

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