Regensburgs Grundsteuerreform: Hebesatzanpassung für 2025 beschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31. Dezember 2024.

Neue Grundsteuersatzung

Die Stadtkämmerei legt dem Stadtrat eine neue Grundsteuersatzung vor. Die angepassten Hebesätze sollen die vom Bund und Land gewünschte Aufkommensneutralität gewährleisten. Der Stadtrat wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A unverändert auf 295 Prozent festzusetzen. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll von 395 Prozent auf 510 Prozent angehoben werden. Diese Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt Regensburg. Im Jahr 2024 nimmt die Stadt rund 30 Millionen Euro über die Grundsteuer ein.

Flächenmodell in Bayern

Der Freistaat Bayern hat eine vom Bundesrecht abweichende Regelung für die Grundsteuer B getroffen. Nach dem Flächenmodell werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen als alleinige Bemessungsgrundlagen herangezogen. Der Wert des Grund- und Bodens spielt dabei keine Rolle mehr. Die Ermittlung der Grundsteuer soll für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und nachvollziehbarer sein.

Auswirkungen in Regensburg

Für viele Bürgerinnen und Bürger wird es zu einer Veränderung im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung kommen. Dies ist dem neuen Modell geschuldet. Manche werden mehr bezahlen müssen, andere weniger – abhängig von Grund- und Gebäudeflächen. Damit die Gemeinden nach der Reform nicht weniger Geld zur Verfügung haben, muss der Hebesatz angepasst werden. Der Hebesatz ist ein Faktor, um die Höhe der individuellen Grundsteuer zu ermitteln. Nach den vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträgen und bei Anwendung des derzeit gültigen Hebesatzes von 395 Prozent ergäben sich für Regensburg Mindereinnahmen bei der Grundsteuer B in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Um dieses Defizit aufzufangen, sieht die dem Stadtrat vorgelegte Grundsteuersatzung einen Hebesatz von 510 Prozent vor.

Verteilung auf die zwei wichtigsten Sparten

In Bayern kann gesetzlich nur ein Hebesatz für alle Grundstücksarten der Grundsteuer B festgelegt werden. Mit einem Hebesatz von 510 Prozent wird die Sparte Einfamilienhaus/Eigentumswohnung in Regensburg in Summe entlastet. „Dies war mir besonders wichtig“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, „damit ein Großteil der Mieterinnen und Mieter nicht über Gebühr belastet wird.“ Bei den Gewerbeimmobilien ergibt sich dagegen in Summe eine Steigerung. Regensburg bleibt mit einem Hebesatz von 510 Prozent jedoch deutlich unter dem künftigen Durchschnittshebesatz vergleichbarer Städte. „Darin sehe ich ein klares Bekenntnis zu unseren Unternehmen in Regensburg: Wir beschränken die Belastung auf ein notwendiges Minimum“, stellt Stadtkämmerer Georg Barfuß klar und fügt an: „Durch die nach wie vor gültige Option der Anrechnung der Grundsteuerbeträge auf andere Steuerarten wie die Gewerbesteuer bestehen weitere Ermäßigungsmöglichkeiten für die Unternehmen.“

Entwicklung seit 2003

Die letzte Anpassung der Grundsteuern A und B in Regensburg ist datiert auf das Jahr 2003. Seitdem sind der Verbraucherpreisindex um 50 Prozent und die Personal- und Sozialausgaben um über 200 Prozent gestiegen. Mit dem seit über 20 Jahren unveränderten Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 395 Prozent liegt Regensburg deutlich unter dem Durchschnitt der Großstädte in Bayern, der bei 495 Prozent liegt. Auch künftig wird Regensburg mit einem Hebesatz von 510 Prozent weit vom Durchschnitt entfernt sein, der ab 2025 bei circa 620 Prozent liegen wird. „In der aktuellen Haushaltslage können wir nicht auf Geld verzichten“, betonen Oberbürgermeisterin und Kämmerer unisono, „insofern ist ein Hebesatz von 510 Prozent erforderlich.“

Versand der Bescheide

Die tatsächliche Höhe der jeweils zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem individuellen Grundsteuerbescheid hervor. Die Stadt Regensburg wird voraussichtlich ab November 2024 rund 65.000 Grundsteuerbescheide verschicken. Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben und der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Zeitplan

Der Finanzausschuss des Regensburger Stadtrats wird die Vorlage zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze am 24. Oktober 2024 ab 15 Uhr in öffentlicher Sitzung vorberaten. Dem Stadtrat wird die Vorlage anschließend in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 ab 17 Uhr zur Entscheidung vorgelegt.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"