Pfatter: Neue Satzung zur Entwässerungsgebühr tritt im Oktober in Kraft

In einer kürzlich abgehaltenen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfatter eine bedeutende Entscheidung getroffen. Am 10. September 2024 wurde die vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS – EWS) verabschiedet. Diese neue Regelung wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten und bringt einige wichtige Anpassungen mit sich.

Die Änderungen betreffen vor allem die finanziellen Aspekte der Entwässerung in der Gemeinde. Die Satzung ist darauf ausgelegt, die Gebührenstruktur zu aktualisieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies könnte für die Anwohner sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringen, da die genauen Auswirkungen auf die Gebühren noch nicht im Detail bekannt sind.

Einblick in die Satzung

Die neue Satzung kann während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltung der Gemeinde Pfatter, Haidauer Str. 40, Zimmer 1.05, eingesehen werden. Dies gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich über die spezifischen Änderungen zu informieren und Fragen zu klären. Transparenz ist in solchen Angelegenheiten von großer Bedeutung, und die Gemeinde ermutigt alle Interessierten, sich aktiv zu informieren.

Für diejenigen, die nicht persönlich vorbeikommen können, steht die Bekanntmachung auch online zur Verfügung. Ein PDF-Dokument mit den Details der Satzung kann über die offizielle Website der Gemeinde abgerufen werden. Dies stellt sicher, dass alle Bürger Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Änderungen zu verstehen.

Die Anpassungen in der Satzung sind Teil eines kontinuierlichen Prozesses, um die Infrastruktur der Gemeinde zu verbessern und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Die Verantwortlichen hoffen, dass die neuen Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Entwässerungssysteme führen werden.

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