Neues Gewerbegebiet an der Baumschulenstraße: Gemeinderat beschließt Plan
In einer bedeutenden Entscheidung hat der Gemeinderat am 20. Dezember 2021 den Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Baumschulenstraße“ ins Leben gerufen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens, das gleichzeitig mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt wird. Die Genehmigung dieses Plans ist ein wichtiger Schritt in der städtischen Entwicklung und zeigt das Engagement der Gemeinde für die Schaffung neuer Gewerbeflächen.
Das betroffene Gebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 314 Teilfläche und 315 in der Gemarkung Niedertraubling. Der Plan sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) vor, was bedeutet, dass hier Unternehmen angesiedelt werden können. Ein qualifizierter Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuches erstellt, was sicherstellt, dass die Planung den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Interessen der Gemeinde berücksichtigt werden.
Details zum Bebauungsplan
Die Planung zielt darauf ab, die allgemeinen Ziele und Zwecke für die Neugestaltung des Gebiets klar zu definieren. Dabei werden auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umgebung dargelegt. Dies ist wichtig, um Transparenz zu schaffen und die Bürger über die Entwicklungen in ihrer Gemeinde zu informieren.
Für weitere Informationen stehen verschiedene Dokumente zur Verfügung, die die Details des Bebauungsplans und die damit verbundenen Änderungen erläutern. Diese Dokumente sind online abrufbar und bieten einen umfassenden Einblick in die Planungsprozesse und die rechtlichen Rahmenbedingungen.