Frist für Führerscheinumtausch: Bis 19. Januar 2025 handeln!
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Dies betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine sowie ältere Scheckkartenführerscheine. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Pflichtumtausch erfolgt über mehrere Jahre, um Wartezeiten und Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden. Aktuell sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen.
Fristen und Antragsstellung
Wer noch umtauschen muss, sollte frühzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes stellen. Dies kann persönlich oder online geschehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Am Freitag ist die Führerscheinstelle ebenfalls von 7.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann einen Termin buchen.
Verpflichtender Umtausch
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Der Umtausch ist lediglich verwaltungstechnisch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet, die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unbefristet.
Notwendige Unterlagen
Für den Umtausch sind einige Unterlagen erforderlich. Dazu gehören der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglichen Behörde erforderlich. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch
Führerscheininhaber, die nach dem Stufenplan noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Landkreises Regensburg und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verfügbar.