Öffentliche Auslegung zur Photovoltaik-Anlage in Grafenhof verschoben

In einer aktuellen Mitteilung hat die Stadtverwaltung bekannt gegeben, dass die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für das „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Grafenhof“ sowie die sechste Änderung des Flächennutzungsplans nicht wie geplant stattfinden kann. Dies ist auf unerwartete Änderungen in der Entwurfsplanung zurückzuführen, die eine erneute Genehmigung durch den Markgemeinderat erforderlich machen.

Ursprünglich war die öffentliche Auslegung für den Zeitraum vom 9. Oktober bis zum 11. November 2024 vorgesehen. Doch aufgrund der notwendigen Anpassungen im Planungsprozess muss dieser Termin nun verschoben werden. Die Stadtverwaltung betont, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Baugesetzbuches (BauGB), von großer Bedeutung ist.

Details zur Auslegung

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Schritt im Planungsverfahren, da sie der Bevölkerung die Möglichkeit gibt, sich über die geplanten Vorhaben zu informieren und gegebenenfalls Einwände zu erheben. In diesem Fall wird die Auslegung jedoch nicht stattfinden, was bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger vorerst keine Einsicht in die Pläne nehmen können.

Die Stadtverwaltung wird die Öffentlichkeit über die neuen Termine informieren, sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wann die öffentliche Auslegung nachgeholt werden kann und welche Änderungen im Entwurf vorgenommen werden müssen. Die Stadt ist bestrebt, Transparenz zu gewährleisten und die Bürger in den Planungsprozess einzubeziehen.

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