Frist für Führerscheinumtausch: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen für die Geburtenjahrgänge 1971 und jünger endet am 19. Januar 2025. Alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Der Umtausch erfolgt über mehrere Jahre, um Wartezeiten und Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden. Aktuell sind die Inhaber von Papierführerscheinen der genannten Jahrgänge aufgerufen, ihren Führerschein bis zur Frist umzutauschen.

Wichtige Informationen zum Umtausch

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, sollte frühzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes stellen. Dies kann persönlich oder online geschehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Für den Donnerstag Nachmittag ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Verpflichtender Umtausch

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht notwendig. Der Umtausch ist lediglich verwaltungstechnisch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein hat eine Befristung von 15 Jahren, während die Fahrerlaubnis selbst unbefristet bleibt.

Benötigte Unterlagen

Für den Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Foto.

Freiwilliger Umtausch

Führerscheininhaber, die noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises Regensburg zu finden.

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