Letzte Chance: Papierführerscheine bis 19. Januar 2025 umtauschen!

Die Frist für den Umtausch von alten Papierführerscheinen endet am 19. Januar 2025. Dies betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine sowie ältere Scheckkartenführerscheine. Ab 2033 verlieren alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. Der Umtausch erfolgt schrittweise, um Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden. Aktuell sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgefordert, ihren Führerschein bis zur Frist umzutauschen.

Wichtige Informationen zum Umtausch

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes empfiehlt, frühzeitig einen Antrag zu stellen. Dies kann persönlich oder online geschehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Für den Donnerstag Nachmittag ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann einen Termin buchen.

Verpflichtender Umtausch

Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht notwendig. Der Umtausch ist verwaltungstechnisch und die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Klassen umgeschrieben. Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch unbefristet.

Benötigte Unterlagen

Für den Umtausch sind folgende Unterlagen erforderlich: Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das Passfoto.

Freiwilliger Umtausch

Führerscheininhaber, die noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Landkreises Regensburg und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verfügbar.

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