Herbstliche Laubpflicht: Stadt Hemau erinnert an Reinhaltungsverordnung
Jetzt im Herbst kommt es zu erhöhtem Laubfall. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Hemau auf die Einhaltung der Reinhaltungsverordnung hin. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zeitnah Laub von Geh- und Radwegen zu entfernen, da ansonsten eine erhöhte Unfallgefahr (Rutschgefahr) besteht. Zudem sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten, damit das Niederschlagswasser ungehindert in die Entwässerungsanlage abfließen kann.
Wichtige Hinweise zur Laubbeseitigung
Ein weiterer Hinweis: Hecken, Äste und Sträucher, die in den Straßenraum hineinragen, dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar intensiver zurückgeschnitten bzw. auf Stock gesetzt werden (siehe § 39 Nr. 5 Abs. 2 BNatSchG).