Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge 1971 und jünger endet bald!

Die Frist für den Umtausch von alten Papierführerscheinen endet am 19. Januar 2025. Dies betrifft insbesondere die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Der Pflichtumtausch erfolgt über mehrere Jahre, um Wartezeiten und Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden.

Umtausch für Geburtsjahrgänge 1971 und jünger

Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger sollten frühzeitig einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes stellen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Für den Donnerstag Nachmittag ist eine vorherige Online-Terminvereinbarung erforderlich. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann online einen Termin buchen.

Verpflichtender Umtausch

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Der Umtausch ist lediglich verwaltungstechnischer Natur. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet, die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unbefristet.

Notwendige Unterlagen

Für den Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Führerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglichen Behörde erforderlich. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Foto.

Freiwilliger Umtausch

Führerscheininhaber, die nach dem Stufenplan noch nicht umtauschen müssen, können dies jederzeit freiwillig tun.

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