Frist für den Umtausch alter Führerscheine in Regensburg endet am 19. Januar 2027
In Regensburg gibt es Neuigkeiten, die Autofahrer und Motorradfahrer aufhorchen lassen sollten! Die Frist für den Umtausch alter Führerscheine rückt näher. Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2027 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer also noch mit einem solchen Führerschein unterwegs ist, sollte sich beeilen – ein bisschen Zeit bleibt zwar noch, aber warum bis zur letzten Minute warten?
Das Landratsamt Regensburg rät dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen. Schließlich kann es bei hohem Andrang zu Verzögerungen kommen, sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Bundesdruckerei. Der Umtausch kann ganz bequem online über das Bürgerserviceportal des Landkreises beantragt werden. Wer die persönliche Variante bevorzugt, kann sich auch direkt bei der Führerscheinstelle melden – hier ist allerdings eine vorherige Online-Terminvereinbarung empfehlenswert. Natürlich kann man auch ohne Termin während der Öffnungszeiten vorbeischauen, aber das könnte unter Umständen anstrengend werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch von 7:30 bis 11:30 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 11:30 Uhr und 13 bis 17 Uhr, sowie Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr.
Wichtige Unterlagen und Gebühren
Und was braucht man nun für den Umtausch? Hier eine kleine Checkliste: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto (das nicht älter als ein Jahr sein sollte) und ein ausgefülltes Antragsformular, wenn man den Antrag persönlich oder schriftlich stellt. Die Gebühr für den Umtausch liegt bei etwa 25 Euro. Allerdings können zusätzliche Kosten für das Passfoto und den Versand anfallen. Das klingt nach einem kleinen Aufwand, aber es lohnt sich, denn die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn das alte Dokument seine Gültigkeit verliert.
Ein wichtiger Punkt: Wer nach der Frist weiterhin mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Das sind zwar nur 10 Euro, aber das muss nicht sein. Besonders, wenn man bedenkt, dass das neue Dokument 15 Jahre gültig ist und danach nur das Dokument erneuert werden muss, ohne dass eine neue Prüfung erforderlich ist.
Umtauschfristen im Überblick
Es gibt noch mehr Fristen, die man im Hinterkopf behalten sollte. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Für die verschiedenen Ausstellungsjahre gibt es gestaffelte Fristen – für 1999 bis 2001 gilt der 19. Januar 2026, für 2005 bis 2007 der 19. Januar 2028 und so weiter. Besonders für die Jahrgänge bis 1952 gilt, dass sie unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen. Eine Übersicht der Fristen hilft dabei, nichts zu verpassen.
Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass bei einem verlorenen Führerschein ebenfalls ein Ersatz beantragt werden kann, wobei man eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust beilegen muss.
Fazit und Ausblick
Zusammenfassend gilt: Wer noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, sollte die Frist nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ob online oder persönlich, der Umtausch ist unkompliziert und schnell erledigt. Vor allem, da die Fahrerlaubnis erhalten bleibt und keine neuen Prüfungen anstehen. Also, auf ins Bürgeramt oder schnell online die nächsten Schritte einleiten! Fragen? Bleibt einfach in Kontakt zur Führerscheinstelle des Landkreises Regensburg – die Kollegen dort helfen gern. Das ist einfach praktisch!
Für weitere Informationen könnt ihr die Kollegen auch direkt kontaktieren: Fachbereich Verkehrswesen, Telefon 0941 4009-390 und 0941 4009-392. Macht euch auf den Weg – der neue EU-Kartenführerschein wartet auf euch!
