Wasserzähler-Ablesung 2024: Wichtige Infos für Wenzenbacher Haushalte

Der Zweckverband zur Wasserversorgung -Wenzenbacher Gruppe- informiert über wichtige Aspekte zur Jahresablesung der Wasserzähler. Ab Mitte Dezember 2024 erhalten die Anschlussnehmer Anschreiben zur Meldung ihres Wasserverbrauchs für das Jahr 2024.

Wasserverbrauch melden

Die Meldung des Wasserverbrauchs kann auf verschiedene Arten erfolgen. Nutzer können online über die Homepage des Zweckverbands, per QR-Code auf dem Anschreiben oder über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Wenzenbach melden. Alternativ sind auch Meldungen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg möglich.

Bei Anschlussnehmern mit elektronischen Funkzählern erfolgt die Ablesung automatisch in den ersten Januarwochen. Diese Nutzer müssen ihren Wasserverbrauch nicht mehr selbst melden.

Wichtig ist, dass nur ganze Kubikmeterstände ohne Kommastellen gemeldet werden können. Zudem sollte eine Doppelmeldung, beispielsweise über QR-Code und E-Mail, vermieden werden.

Änderungen der Geschoss- bzw. Grundstücksfläche

Der Zweckverband bittet darum, bauliche Veränderungen, die die Geschossfläche vergrößern, unverzüglich zu melden. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau von Dachgeschossen oder den Anbau von Wintergärten. Laut § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sind die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet, solche Veränderungen zu melden und Auskunft über den Umfang zu geben.

Der Verbandsvorsitzende, Dr. Rudolf Ebneth, wünscht allen Bürgern angenehme Herbsttage, eine friedliche und erholsame Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.

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