Wasserabgaben neu geregelt: Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Wasserversorgung im Landkreis Regensburg-Süd haben für Aufsehen gesorgt. Am 9. September 2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung eine bedeutende Änderung beschlossen, die die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung betrifft. Diese neue Regelung, die als 4. Satzung bekannt ist, wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Die Änderungssatzung wurde am 13. September 2024 im Amtsblatt für den Landkreis Regensburg veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass alle betroffenen Bürger und Institutionen über die neuen Bestimmungen informiert sind. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Mintraching, Aukofener Str. 17, eingesehen werden. Dies bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich über die genauen Inhalte und Auswirkungen der Änderungen zu informieren.

Details zur Änderungssatzung

Die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen zu aktualisieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Solche Anpassungen sind notwendig, um die Effizienz der Wasserversorgung zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Gebührenstruktur fair und transparent bleibt.

Die genauen Details der Änderungen sind in der veröffentlichten Satzung festgehalten. Interessierte können die Änderungssatzung einsehen, um sich ein umfassendes Bild von den neuen Regelungen zu machen. Diese Transparenz ist wichtig, um das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung zu stärken und um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Änderungen nachvollziehen können.

Die Entscheidung zur Änderung der Satzung ist Teil eines kontinuierlichen Prozesses, der darauf abzielt, die Wasserversorgung im Landkreis zu optimieren. Die Verantwortlichen betonen, dass die Anpassungen notwendig sind, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und um die Qualität der Wasserversorgung langfristig zu sichern.

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