Neue Realsteuerhebesätze in Beratzhausen: Satzung ab 2025 gültig

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Beratzhausen wurde beschlossen. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Einblick in die Satzung

Die Satzung wird in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt. Sie ist für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Bürger können die Satzung im Rathaus Beratzhausen, Finanzverwaltung, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen einsehen. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Am Donnerstag ist die Verwaltung zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Online-Zugänglichkeit

Zusätzlich ist die Satzung auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen einsehbar. Interessierte finden sie unter dem Reiter „Finanzverwaltung“ auf der Webseite www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht.

Beratzhausen zeigt mit dieser Maßnahme, dass die Verwaltung transparent arbeitet und den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich über wichtige Entscheidungen zu informieren.

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