Neue Wassergebühren: 4. Änderungssatzung tritt am 1. Oktober in Kraft

Am 9. September 2024 hat der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg eine bedeutende Änderung in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Diese neue Regelung, die als 4. Satzung bekannt ist, wird ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft treten und bringt einige wichtige Anpassungen mit sich.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Gebührenstruktur für die Wasserversorgung. Laut den neuen Bestimmungen wird die Verbrauchsgebühr für entnommenes Wasser auf 1,68 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Dies bedeutet, dass jeder Haushalt oder Betrieb, der Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, diesen Betrag pro Kubikmeter zahlen muss. Diese Regelung soll eine gerechte Verteilung der Kosten sicherstellen und die Nutzung von Wasser effizienter gestalten.

Details der neuen Gebührenordnung

Zusätzlich zu der allgemeinen Verbrauchsgebühr gibt es spezielle Regelungen für Bauwasserzähler. Wenn ein Bauwasserzähler oder ein anderer beweglicher Wasserzähler verwendet wird, beträgt die Gebühr 3,36 Euro pro Kubikmeter. Dies gilt auch für Fälle, in denen Bauwasser abgegeben wird, ohne dass ein Bauwasserzähler vorhanden ist. In solchen Fällen wird der Verbrauch geschätzt, was bedeutet, dass die Gebühren auf einer Schätzung basieren, anstatt auf einem tatsächlichen Zählerstand.

Diese Änderungen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen des Zweckverbands, die Wasserversorgung im Landkreis Regensburg zu optimieren und gleichzeitig die finanziellen Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung transparent zu gestalten. Die Satzung wurde unter Berücksichtigung der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlassen, was die rechtliche Grundlage für diese Anpassungen bildet.

Die letzte Änderung der Satzung fand bereits am 14. September 2022 statt, und die neuen Regelungen sind eine Reaktion auf die sich verändernden Bedürfnisse der Wasserversorgung und die steigenden Kosten. Der Verbandsvorsitzende Wilhelm hat betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Qualität und Verfügbarkeit von Wasser für alle Bürger im Landkreis zu gewährleisten.

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