Gemeinde Barbing lädt zur Stellungnahme zum Sportplatz-Bebauungsplan ein

Die Gemeinde Barbing hat kürzlich einen bedeutenden Schritt in der Stadtplanung unternommen. Am 7. Mai 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Sportplatz Eltheim“ aufzustellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die zukünftige Nutzung des Gebiets zu regeln und zu gestalten. Der Planentwurf wurde am 10. September 2024 genehmigt, was den Weg für die nächsten Schritte in diesem Prozess ebnet.

Ein Bebauungsplan ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt werden darf. In diesem Fall wird das Gebiet um den Sportplatz in Eltheim genauer definiert. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls Teil dieses Prozesses. Der Flächennutzungsplan gibt einen Überblick über die beabsichtigte Nutzung von Flächen in der Gemeinde, wie Wohngebiete, Gewerbe oder Grünflächen.

Einladung zur Stellungnahme

Die Gemeinde möchte alle interessierten Bürger und Institutionen einladen, sich an diesem Planungsprozess zu beteiligen. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen zu den Planungen bis zum 1. November 2024 einzureichen. Dies kann entweder schriftlich an die Gemeinde Barbing, Kirchstraße 1, 93092 Barbing, oder digital per E-Mail an bauamt@barbing.de erfolgen. Die Stellungnahmen sind wichtig, um der Gemeinde die notwendigen Informationen zu liefern, die für eine fundierte und optimale Planung erforderlich sind.

Die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen einzubringen. Dies ist ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses, der sicherstellt, dass die Interessen der Bürger gehört werden. Die Gemeinde Barbing setzt auf Transparenz und Bürgerbeteiligung, um die bestmöglichen Ergebnisse für die zukünftige Entwicklung des Gebiets zu erzielen.

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