Grundsteuerreform: Wichtige Informationen für unsere Gemeinde
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform ist auf der Zielgeraden. Die bisherigen Bewertungsgrundlagen für Grundstücke sind überholt und entsprechen nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Grundstücksbewertungen betont, um die Grundsteuer fair und zukunftssicher zu gestalten. Diese Reform soll sicherstellen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer weiterhin für wichtige kommunale Investitionen verwendet werden können.
Der Ablauf der Grundsteuerfestsetzung
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in zwei Schritten:
- Im ersten Schritt ermitteln die Finanzämter die neuen Grundsteuermessbeträge basierend auf den Grundsteuererklärungen, die bis zum Stichtag 01.01.2022 eingereicht wurden. Viele Bürger sollten bereits ihren neuen Grundsteuermessbescheid erhalten haben, der für die Marktverwaltung verbindlich ist.
- Die Marktverwaltung hat nun die Aufgabe, die bereitgestellten Grundsteuermessbeträge zu prüfen und die entsprechenden Hebesätze zu aktualisieren. Die derzeit gültigen Hebesätze verlieren am 31.12.2024 ihre Gültigkeit, weshalb neue Sätze ab dem 01.01.2025 erforderlich sind. Der Marktgemeinderat wird in seiner Sitzung im November über die neuen Hebesätze entscheiden.
Nach der Festlegung der neuen Hebesätze wird die Marktverwaltung die neuen Grundsteuerbescheide anfordern. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann jedoch nicht genau gesagt werden, wann diese Bescheide versendet werden. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Bescheide vor dem ersten Zahlungstermin am 15.02.2025 an die Bürger verschickt werden.
Widerspruchsmöglichkeiten und wichtige Hinweise
Die neuen Hebesätze gelten für alle Steuerzahler in der Gemeinde einheitlich. Die individuelle Grundsteuerschuld wird durch die Neubewertung der Grundstücke bestimmt, die von den Finanzämtern durchgeführt wird. Die Marktverwaltung hat keinen Einfluss auf diese Bewertungen, sondern berechnet lediglich die Steuerschuld auf Basis der neuen Messbeträge und Hebesätze.
Sollten Bürger Widerspruch gegen die Höhe der Grundsteuer einlegen wollen, ist es wichtig zu wissen, dass die Marktverwaltung nicht der richtige Ansprechpartner ist. Widersprüche müssen an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die Marktverwaltung wird darum bitten, Widersprüche zurückzunehmen, da sie nicht in der Lage ist, diese zu bearbeiten.