Heute ist der 31. Oktober 2026, und damit wird’s höchste Zeit, dass alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, ihre Anträge rechtzeitig einreichen. Für das Schuljahr 2025/2026 müssen die Formulare bis zum heutigen Tag beim zuständigen Amt vorliegen. Wer es noch nicht getan hat, sollte jetzt schnell aktiv werden!

In Hof ist das Landratsamt für alle Schülerinnen und Schüler zuständig, die im Landkreis wohnen. Die Stadtverwaltung Hof kümmert sich um die Anträge von Schülerinnen und Schülern, die in der Stadt Hof leben. Wenn du also noch nicht dein Formular ausgefüllt hast, schau schnell auf die Website der Stadt unter https://www.hof.de/erstattungsantrag.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf die Erstattung haben Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Fachoberschulen. Auch Teilzeitschüler an Berufsschulen können sich melden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nach dem 31. Oktober eingereichte Anträge laut Gesetz nicht mehr berücksichtigt werden – also lieber keine Zeit verlieren!

Erstattet werden nur die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel. Hierbei werden ab dem 1. Januar 2024 auch das Deutschlandticket und das 365-Euro-Ticket in die Berechnung einbezogen. Das macht die Sache für viele sicher ein Stück weit einfacher, denn die Preise sind ja bekanntlich nicht ohne.

Besondere Regelungen für Familien

Für Familien mit mindestens drei Kindern, die im Schuljahr 2025/2026 Kindergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld beziehen, entfällt der Eigenanteil. Das heißt, in diesen Fällen werden die anrechenbaren Fahrtkosten vollständig erstattet. Ein bisschen Erleichterung in einer ohnehin herausfordernden Zeit! Auch Schülerinnen und Schüler mit dauerhaften Behinderungen, die auf Beförderung angewiesen sind, haben Anspruch auf volle Erstattung ihrer Kosten.

Diese Regelungen sind nicht nur für Hof relevant – auch im Landkreis Eichstätt beispielsweise gelten ähnliche Bestimmungen. Hier liegt die Belastungsgrenze bei 320 Euro pro Schüler und 490 Euro pro Familie. Wer diese Grenzen überschreitet, kann ebenfalls die Fahrtkosten erstattet bekommen. Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Oktober 2026, und auch hier ist die Frist eine Ausschlussfrist.

Öffentliche Verkehrsmittel und mehr

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird empfohlen. Manchmal lässt sich die Fahrt mit dem Auto nicht vermeiden, aber dazu sollte man zu Beginn des Schuljahres die Anerkennung des Fahrzeugeinsatzes beantragen. Das entsprechende Formular ist in der Regel auch online abrufbar. Wer sich unsicher ist, kann sich jederzeit an die zuständigen Stellen wenden, sei es das Landratsamt Hof oder das Landratsamt Eichstätt.

Das Wichtigste ist: Jetzt handeln! Die Frist für die Anträge läuft in wenigen Stunden ab. Wer sich die Fahrtkosten nicht entgehen lassen möchte, sollte sich ranhalten. Schaut auf die Webseiten, holt euch die Formulare und macht euch auf den Weg zum Amt. Denn jeder Euro zählt, besonders wenn die Schulzeit so viele finanzielle Herausforderungen mit sich bringt!