Heute ist der 23.10.2026 und es gibt Neuigkeiten aus dem Landkreis Ebersberg, die vor allem für Pflegefamilien von großer Bedeutung sind. Der Deutsche Verein hat mit der Empfehlung DV 7/25 die monatlichen Pauschalbeträge für den notwendigen Unterhalt in der Vollzeitpflege für das Jahr 2026 fortgeschrieben. Diese Pauschalen sind nicht nur eine Zahl, sie dienen als anerkannter Orientierungsrahmen für Geldleistungen nach § 39 SGB VIII und sind für viele Pflegefamilien von zentraler Bedeutung. Doch wie sieht es in der Realität aus?

Im Landkreis Ebersberg gibt es leider Fälle in Vollzeitpflege, für die keine Kostenerstattung erreicht werden kann. Das betrifft konkret vier Volljährige und 31 Minderjährige. Darunter sind 23 Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren, 3 Kinder von 6 bis unter 12 Jahren und 5 Jugendliche, die zwischen 12 und 18 Jahre alt sind. Diese Situation ist nicht nur für die betroffenen Familien herausfordernd, sondern belastet auch den Kreishaushalt direkt, vor allem angesichts der anstehenden Anpassungen der Pflegegeldsätze. Die Verwaltung sieht die Empfehlungen zwar als geeigneten Orientierungsrahmen an, lehnt jedoch die damit verbundenen Kostensteigerungen ab – was bedeutet, dass der Druck auf die Haushaltsmittel signifikant bleibt.

Neue Pauschalbeträge für Pflegefamilien

Für das Jahr 2026 hat der Deutsche Verein höhere Pauschalbeträge für Pflegefamilien empfohlen. So wird die Pauschale für Pflege und Erziehung auf monatlich 439 € erhöht – ein Plus von 9 €. Die monatlichen Pauschalen für den Sachaufwand des Pflegekindes steigen ebenfalls: Für Kinder im Alter von 0–6 Jahren auf 764 € (+16 €), für die Altersgruppe 6–12 Jahre auf 923 € (+39 €) und für Jugendliche von 12–18 Jahren auf 1.072 € (+22 €).

Doch nicht alles ist abgedeckt, was man sich wünschen würde. Kosten für wichtige persönliche Anlässe wie Taufe oder Konfirmation, die Erstausstattung zum Schulbeginn oder auch Urlaubsreisen bleiben außen vor. Auch die Kinderbetreuungskosten, wie Kita-Beiträge, sind nicht in den Pauschalen enthalten. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs – was passiert, wenn Pflegeeltern auch noch Mehrkosten haben, weil sie Leistungen nach dem SGB II beziehen? Das ist eine Frage, die viele Familien bewegt.

Forderungen an die Politik

Ein weiteres Anliegen des Deutschen Vereins ist die Gleichstellung von Pflegeeltern mit leiblichen Eltern, was den Anspruch auf Elterngeld betrifft. Die Vorstellung, dass Pflegeeltern in der ersten Erziehungsphase keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung haben, ist ein Punkt, der dringend überdacht werden sollte. Die Regierungsparteien sind gefordert, den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern umzusetzen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung und würde vielen Familien eine große Erleichterung bringen.

In Ebersberg wird die Situation der Pflegefamilien sicher weiterhin ein zentrales Thema bleiben. Die Menschen hier sind stark, sie geben ihr Bestes für ihre Schützlinge und kämpfen für ein gerechtes System. Es bleibt zu hoffen, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins und die damit verbundenen Veränderungen bald auch auf politischer Ebene Gehör finden. Denn schließlich verdienen die Kinder und ihre Pflegeeltern die bestmögliche Unterstützung in unserem Landkreis.