Winterdienstpflicht: Gehwege in Roding sicher und schnee frei halten
Der Stadtrat von Roding hat eine wichtige Verordnung beschlossen. Diese trat am 26. Oktober 2023 in Kraft. Alle Eigentümer und Berechtigte von Grundstücken in der geschlossenen Ortslage sind aufgefordert, die Räum- und Streupflicht zu beachten.
Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Die Verordnung gilt für alle Grundstückseigentümer, auch für unbebaute Flächen. Bei Schnee, Reif oder Eisglätte müssen die Gehwege, die an ihre Grundstücke angrenzen, geräumt werden. Fehlen Gehwege, ist der Randbereich der Fahrbahn zu sichern. Eine Gehbahn von mindestens 1 Meter Breite ist mit geeigneten Stoffen wie Sand oder Splitt zu bestreuen.
Zeiten für die Sicherungsarbeiten
Die Sicherungsarbeiten beginnen werktags um 7.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen starten sie um 8.00 Uhr. Diese Arbeiten müssen so oft wiederholt werden, wie es nötig ist, um Gefahren für Leben und Gesundheit zu vermeiden. Die Arbeiten enden um 19.00 Uhr.
Einblick in die Verordnung
Details zur Verordnung sind auf der Homepage der Stadt Roding zu finden. Auch im Rathaus Roding können die Bürger die Verordnung einsehen. Sie ist dort während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zugänglich.
Die Stadt bedankt sich für das Verständnis und die Mithilfe der Bürger.