Neue Friedhofsgebührensatzung in Rettenbach tritt im Oktober 2024 in Kraft
In einer wichtigen Sitzung am 1. August 2024 hat der Gemeinderat von Rettenbach eine neue Regelung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Bestattungseinrichtung beschlossen. Diese Entscheidung basiert auf den Artikeln 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes, die den Gemeinden die Erhebung solcher Gebühren ermöglichen.
Die neue Friedhofsgebührensatzung wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Damit wird die alte Satzung, die seit dem 19. September 2016 in Kraft war und zuletzt am 14. Juni 2021 geändert wurde, aufgehoben. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Regelungen nicht mehr gelten, sobald die neue Satzung wirksam wird.
Einblick in die neue Satzung
Die neue Satzung ist ab sofort in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus von Falkenstein, Zimmer 18, während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehbar. Auch im Rathaus von Rettenbach kann die Satzung an den jeweiligen Amtstagen eingesehen werden. Dies gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die neuen Gebühren und Regelungen zu informieren.
Die Einführung dieser neuen Gebührenordnung ist ein Schritt, um die Bestattungseinrichtungen der Gemeinde effizienter zu verwalten. Die genauen Gebühren und die damit verbundenen Dienstleistungen werden in der Satzung detailliert aufgeführt, sodass die Bürger Klarheit über die Kosten haben, die bei der Nutzung der Friedhofseinrichtungen anfallen.
Die Gemeinde Rettenbach ermutigt alle Interessierten, die neue Satzung zu lesen und sich bei Fragen an die Verwaltung zu wenden. Die Transparenz in der Gebührenstruktur soll dazu beitragen, dass alle Bürger gut informiert sind und die Änderungen nachvollziehen können.