Neue Abfalltrennung in Falkenstein: Großfolien und Mischkunststoffe jetzt sammeln!

In Falkenstein gibt es seit dem 1. Oktober 2024 eine neue Regelung zur Abfalltrennung, die sich auf die Sammlung von Großfolien und Mischkunststoffen konzentriert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Recyclingquote zu steigern und das Bewusstsein der Bürger für den verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffen zu schärfen. Die Gemeinde Michelsneukirchen hat damit einen weiteren Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Abfallwirtschaft unternommen.

Die Bürger sind nun aufgefordert, ihre Großfolien und Mischkunststoffe in speziellen Containern am Wertstoffhof abzugeben. Wer sich über die genauen Annahmebedingungen informieren möchte, kann die Website der Kreiswerke Cham besuchen. Dort finden sich alle notwendigen Informationen, um sicherzustellen, dass die Abfälle korrekt entsorgt werden.

Was sind Großfolien und Mischkunststoffe?

Unter Großfolien versteht man Materialien, die größer als DIN A4 sind. Dazu zählen Verpackungsfolien wie Schrumpf- und Stretchfolien, die häufig bei Möbeln, Baustellenmaterialien und Elektrogeräten verwendet werden. Auch Foliensäcke, die beispielsweise für Dünger oder Futtermittel genutzt werden, fallen in diese Kategorie. Allerdings werden keine Folien akzeptiert, die nicht als Verkaufsverpackung dienten, wie Tischdecken oder Geschenkfolien.

Die Kategorie Mischkunststoffe umfasst kleinere Folien und spezielle Säcke, wie die bekannten Raschelsäcke, die oft für Zwiebeln oder Kartoffeln verwendet werden. Diese Trennung ist Teil einer umfassenden Strategie, die darauf abzielt, die Abfallwirtschaft in der Region zu modernisieren und Ressourcen zu schonen.

Zusätzlich zu dieser neuen Sammlung gibt es auch wichtige Änderungen, die die Bürger beachten sollten. Ab dem 31. Dezember 2024 wird die Sammlung von Altreifen und Flaschenkorken an den Wertstoffhöfen eingestellt. Nach diesem Datum können Altreifen nicht mehr dort abgegeben werden, jedoch besteht die Möglichkeit, sie beim Kauf neuer Reifen im Reifenhandel zurückzugeben. Dies sorgt dafür, dass die umweltgerechte Entsorgung weiterhin gewährleistet ist.

Die Flaschenkorken aus Kunststoff werden ab Januar 2024 der Kategorie Mischkunststoffe zugeordnet. Das bedeutet, dass diese künftig über die entsprechenden Container entsorgt werden müssen. Naturkorkabfälle, wie Korkuntersetzer oder Pinnwände, sollten wie gewohnt im Restmüll entsorgt werden.

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