Bebauungsplan „Schwarzenbach“ in Lohberg: Öffentliche Einsichtnahme gestartet

In einer bedeutenden Entscheidung hat der Gemeinderat von Lohberg den Bebauungsplan „Schwarzenbach“ aufgehoben. Dies geschah in einer Sitzung, die am 17. Juli 2024 stattfand, wo der Planentwurf, der von dem Planungsbüro Brandl & Preischl aus Cham erstellt wurde, genehmigt wurde. Der Entwurf enthält eine detaillierte Begründung, die die Hintergründe der Aufhebung erläutert.

Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, die gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) organisiert wird, können die Unterlagen vom 26. August 2024 bis zum 30. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Lohberg eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden möglich, die von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr sind.

Öffentliche Einsichtnahme und Beteiligung

Die Unterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Lohberg, im Obergeschoss, Zimmer 1.02, verfügbar. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Meinungen und Anregungen zu äußern und die Planung zu erörtern. Dies ist eine wichtige Gelegenheit für die Anwohner, ihre Stimmen zu Gehör zu bringen und aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung teilzunehmen.

Zusätzlich sind alle relevanten Informationen und die auszulegenden Unterlagen auch online zugänglich. Interessierte können die Dokumente auf der Webseite des Landkreises Cham unter https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-lohberg/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehen.

Wichtig zu beachten ist, dass bei der Abgabe von Stellungnahmen ohne Absenderangaben keine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung erfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen dazu sind im Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu finden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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