Parkscheibe richtig einstellen: So vermeiden Sie teure Verwarnungen!

Amberg. Im Februar 2023 gibt es wichtige Informationen für Autofahrer, die auf Parkplätzen eine Parkscheibe nutzen müssen. Viele Menschen denken, das Einstellen der Parkscheibe sei ein Kinderspiel, doch häufig wird dabei ein Fehler gemacht. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, auch bekannt als ZV KVS Oberpfalz, hat nun einige hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Ein häufiger Fehler beim Einstellen der Parkscheibe ist, dass Autofahrer die exakte Ankunftszeit verwenden. Tommy Dörner, der für den ruhenden Verkehr beim ZV KVS Oberpfalz zuständig ist, erklärt: „Die Parkscheibe muss auf die nächste volle halbe Stunde eingestellt werden.“ Das bedeutet, wenn jemand um 15:04 Uhr parkt, sollte die Parkscheibe auf 15:30 Uhr gedreht werden. Kommt man um 9:36 Uhr an, stellt man sie auf 10:00 Uhr ein. Wenn die Parkscheibenpflicht erst später beginnt, muss dies ebenfalls auf der Parkscheibe vermerkt werden. Wer diese Regeln missachtet, riskiert ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro. Zudem ist es wichtig, dass die Parkscheibe gut sichtbar im Auto platziert wird, zum Beispiel auf dem Armaturenbrett.

Was tun ohne Parkscheibe?

Doch was passiert, wenn man die Parkscheibe vergessen hat? Dörner hat auch dafür eine Antwort: „Ein handgeschriebener Zettel reicht nicht aus. In diesem Fall darf man nicht auf dem Parkplatz parken.“ Sollte man zufällig einen Verkehrsüberwacher in Furth im Wald sehen, kann man nach einer Parkscheibe fragen, da diese zum Grundinventar der Mitarbeiter gehört.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Weiterdrehen der Parkscheibe. Dörner betont, dass dies nicht erlaubt ist, da die Parkdauer in Innenstädten begrenzt ist, um möglichst vielen Autofahrern die Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen. Wer länger parken möchte, hat zwei Optionen: entweder das Auto ausparken, um einen neuen Parkvorgang zu starten, oder einen anderen Parkplatz suchen.

Die Vorschriften zur Parkscheibe sind klar: Nur die amtlich genehmigte blau-weiße Parkscheibe im 24-Stunden-Format (11×15 cm) ist zulässig. Elektronische Parkscheiben, die wie digitale Uhren aussehen, dürfen ebenfalls verwendet werden, wenn sie eine Zulassung vom Kraftfahrbundesamt haben.

Wichtig zu wissen ist auch, dass für Roller- und Motorradfahrer auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung keine Ausnahmen gelten. Auch sie müssen eine korrekt eingestellte Parkscheibe anbringen, wobei spezielle, verstellsichere Parkscheiben zur Verfügung stehen.

Bildquelle: Nadine Meier/ZV KVS Oberpfalz

Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz wurde im November 2014 gegründet und überwacht mittlerweile den ruhenden und fließenden Verkehr in über 140 Städten und Gemeinden. Der Verband hat sich von einem reinen Verkehrsüberwacher zu einem kommunalen Dienstleister entwickelt, der den Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, in Fragen der Verkehrssicherheit und Mobilität zur Seite steht.

Kontakt:

Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Julia Rösch

Email: fabrikstraße 13, 92224 Amberg

Tel. 09621 / 769 16 – 14

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