Regeln zur Befüllung von Pools und Teichen in Chamerau

Die Gemeinde Chamerau hat wichtige Informationen zur Befüllung von Schwimmbädern, Teichen und anderen Behältern veröffentlicht. Diese Regelungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Wasserversorgung effizient und nachhaltig genutzt wird. Die Bürger werden aufgefordert, sich an die festgelegten Richtlinien zu halten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Für die Befüllung von Swimmingpools wird empfohlen, ausschließlich Frischwasser über den Hausanschluss zu verwenden. Dies bedeutet, dass das Wasser direkt aus dem öffentlichen Wassernetz bezogen werden sollte. Die Kosten für das verbrauchte Wasser werden dann im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung erfasst. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollten die Anwohner die Wasserversorgung der Gemeinde mindestens zwei bis drei Tage im Voraus über ihre geplante Poolbefüllung informieren.

Wichtige Hinweise zur Wasserentnahme

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht genehmigte Wasserentnahme aus Hydranten strengstens verboten ist. Solche Handlungen werden als Wasserdiebstahl betrachtet und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem ist die Befüllung von Pools durch die örtlichen Feuerwehren nicht gestattet, weshalb die Bürger gebeten werden, von Anfragen in dieser Hinsicht abzusehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Entleerung der Pools. Diese muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da das Wasser in der Regel mit Chemikalien behandelt wurde und somit als Schmutzwasser gilt. Das Versickern von Poolwasser im Boden ist nicht erlaubt, um eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Auch die Abwassergebühren werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung berechnet.

Die Gemeinde Chamerau steht den Bürgern für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung. Es ist wichtig, dass alle Anwohner die Vorschriften beachten, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der Wasserressourcen zu gewährleisten.

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