Das Team des Ordnungsrechtlichen Jugendschutzes im Landratsamt Augsburg hat im Oktober 2023 wieder einmal die Ärmel hochgekrempelt und Testkäufe durchgeführt. Dabei wurden Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäfte sowie Tankstellen im gesamten Landkreis Augsburg unter die Lupe genommen. Die Mission: Minderjährige Testpersonen sollten im Auftrag des Landratsamts versuchen, hochprozentigen Alkohol, Tabakwaren oder Vapes zu kaufen. Und die Ergebnisse waren alarmierend. In der Hälfte der überprüften Verkaufsstellen erhielten die Jugendlichen tatsächlich Zugang zu diesen altersbeschränkten Produkten. Das Verkaufspersonal hatte das Alter der Testpersonen entweder gar nicht oder nicht ausreichend kontrolliert. Da fragt man sich doch, was hier eigentlich schief läuft!

Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Abgabe solcher Produkte an Kinder und Jugendliche strengstens verboten. Die Verstöße sind nicht nur bedenklich, sondern können auch teuer werden. Wer beim Verkauf von Alkohol oder Zigaretten an Minderjährige erwischt wird, muss mit Bußgeldern von bis zu 8.000 Euro rechnen. Das Landratsamt fordert daher alle Gewerbetreibenden auf, die Alterskontrollen konsequent durchzuführen und Ausweise zu verlangen. Aber das ist nicht alles. Auch Privatpersonen sollten sich bewusst sein, dass das Mitkaufen von Alkohol, Zigaretten oder Vapes für Minderjährige ebenfalls rechtliche Folgen haben kann. Hier drohen ebenfalls hohe Bußgelder – und das Umgehen der gesetzlichen Schutzvorschriften wird nicht leichtfertig hingenommen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für den Jugendschutz sind klar und deutlich. Nach der DVO-JuSchG, die bereits im Jahr 2003 in Kraft trat, sind die Vorschriften für den Schutz von Minderjährigen in Deutschland festgelegt. Besonders relevant sind die Strafvorschriften, die Verstöße gegen Vertriebs- und Werbeverbote für indizierte Medien sowie Regelungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden Medien betreffen. Hierbei dürfen nur Gewerbetreibende oder Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden. Und wehe dem, der sich nicht daran hält! Schwere Gefährdung Minderjähriger oder wiederholte Verstöße können schnell zu Straftaten werden, die dann ganz andere Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders brisant wird es, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte in die Verantwortung gezogen werden. Nach § 27 Abs. 4 kann auch das Anbieten oder Zugänglichmachen von indizierten Medien an Kinder und Jugendliche als grobe Verletzung der Erziehungspflicht gewertet werden. Die örtlichen Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung solcher Verstöße zuständig. Im Falle von schwerwiegenden Delikten kann es sogar zu einer Anzeige kommen. Und dann wird’s ernst – da gibt’s kein Pardon.

Die Rolle der Kontrollen

Die Jugendschutzkontrollen sind nicht nur eine lästige Pflicht, sie sind eine notwendige Maßnahme, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Dabei handeln die Behörden nach dem Opportunitätsprinzip und entscheiden, wie sie am besten vorgehen. Testkäufe sind ein wichtiges Instrument, um die Gesetzeslage durchzusetzen. Auch hier gibt es Richtlinien: Empfohlen werden Jugendliche, die in ihrer Ausbildung mit Jugendschutzfragen befasst sind. Also, es wird nicht einfach irgendwer zum Testkäufer gemacht – hier wird sorgfältig ausgewählt!

Die Beobachtungen bei diesen Kontrollen werden umgehend dokumentiert. Das heißt, es wird genau festgehalten, wie viele Jugendliche beteiligt waren, welches Verhalten sie gezeigt haben und welche Produkte ihnen zugänglich gemacht wurden. Das hilft nicht nur, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, sondern schafft auch eine klare Datenbasis für die Behörden. Und dabei sind die Minderjährigen oft nicht nur Testkäufer, sondern auch Zeugen, was die Sache noch ein Stück komplizierter macht. Aber hey, das ist der Preis für einen besseren Jugendschutz!

Die gesellschaftliche Verantwortung

Schließlich ist es nicht nur die Pflicht der Gewerbetreibenden, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Auch wir als Gesellschaft tragen eine Verantwortung. Der Konsum von Alkohol und Tabak unter Minderjährigen ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern kann auch gravierende Folgen für die Entwicklung junger Menschen haben. Die Altersgrenzen für den Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und anderen jugendschutzrelevanten Artikeln sind nicht einfach nur Zahlen, sondern sollen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugend schützen. Ob in Gaststätten, im Einzelhandel oder an öffentlichen Orten – überall gelten diese Regeln. Und sie sind wichtig!

In einer Zeit, in der viele Jugendliche mit Druck und Versuchungen konfrontiert sind, ist es umso wichtiger, dass wir alle unseren Teil dazu beitragen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Denn nur so können wir dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einer sicheren Umgebung aufwachsen. Ein gemeinsames Aufeinander Achtgeben ist gefragt, um den Jugendschutz nicht nur als Pflicht, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.