Glasfaserausbau in Götzendorf: Illschwangs Weg zu schnellem Internet

Die Sitzung des Gemeinderats Illschwang behandelt wichtige Themen. Im Fokus steht die Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie im Regionalplan Oberpfalz Nord. Das Gremium trifft sich im Besprechungsraum des Rathauses. Bis spätestens zum 31. Oktober 2024 sind die Kommunen aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord hat dazu einen Kriterienkatalog beschlossen.

Windenergie und Planung

Bürgermeister Dieter Dehling gibt einleitende Anmerkungen zu diesem Thema. Bis Ende 2027 sollen in Bayern 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bei Nichterreichung der Grenze von 1,1 Prozent bis 2027 würde dies zu einer generellen Privilegierung der Windenergie im Außenbereich führen. Das Erreichen dieser Grenze bedeutet, dass Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Gebiete nur zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Dehling führt weiter aus: „Die ergänzende Novellierung der, seit 2022 in Bayern geltenden 10 H-Regel führt dazu, dass die bisher geltenden Abstände zu Siedlungsgebieten (bisher das 10fache der Höhe der Windenergieanlage) der Mindestabstand auf 1000 Meter begrenzt ist. In Kommunen, ohne verbindliche Vorranggebiete, sind aktuell solche Anlagen, in einer Vielzahl von Räumen grundsätzlich zulässig. Jederzeit wären so, weite Teile der Region Oberpfalz Nord ungehindert beplanbar. Ziel des Planungsausschusses, so Dehling, ist es schnellstmöglich im ausreichenden Umfang, Vorranggebiete in den Gemeinden, über den Regionalplan, auszuweisen. So könne die Nutzung der Windenergie auf besonders geeignete Räume gelenkt werden. Des Weiteren würde dies zu einer Entprivilegisierung dieser Energieform, außerhalb der Vorranggebiete führen.“

Situation in Illschwang

Nach den detaillierten Ausführungen des Bürgermeisters geht es konkret um die Situation in der Gemeinde Illschwang. Dehling weist darauf hin, dass der Gemeinderat die Errichtung von fünf Anlagen im Windpark Illschwang bereits als wesentlichen Beitrag zu regenerativen Energieformen geleistet hat. Man wolle eigentlich auch jetzt nicht unbedingt neue Vorranggebiete ausweisen. Im Vorfeld der Oktobersitzung hatten die Räte Kartenmaterial für mögliche Standorte im Gebiet der Kommune erhalten. Gerald Habermehl merkt dazu an, dass es in etlichen Gemeinden Unmut über die vorgeschlagenen Vorranggebiete gibt. Anderseits bestehe die Gefahr, so das Gremium, dass man irgendwann einmal das Mitspracherecht verliert, schließlich werde die Regionalplanung immer wieder verändert.

Zugeständnisse macht der Gemeinderat, wenn es darum geht, den bestehenden Windpark entlang der Autobahn zu erweitern. Richard Koller wirft die Frage nach der Infrastruktur auf. Geplante Windkraftanlagenflächen auf dem Höhenrücken zwischen Neuöd und Höfling werden einstimmig abgelehnt. Das Gremium lässt sich jedoch das Türchen offen bei einer Planung einer Vorrangfläche, die zur Stadt Sulzbach-Rosenberg gehört und eine Fläche östlich von Bachetsfeld betreffen würde. Das Gleiche gelte für eine in die Karte eingezeichnete Fläche im gemeindefreien Gebiet Eichen, zwischen Dietersberg, Rosenberg und Poppenricht. Hier wäre die Gemeinde Illschwang nur zu einem kleinen Teil betroffen.

Glasfaserausbau in Illschwang

Ausführlich äußert sich Bürgermeister Dieter Dehling in der Sitzung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde. Die Tiefbaufirma Kollmer aus Kirchenthumbach hat vor kurzem im Auftrag der Telekom in der Ortschaft Götzendorf mit den Arbeiten begonnen. Startpunkt für das Projekt war vor etwa drei Jahren, als im Rathaus in Illschwang der Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde und der Telekom unterzeichnet wurde. Grundlage des Vertrags ist das Bayerische Förderprogramm für den Glasfaserausbau. Die Gemeinde hat für die Maßnahme einen Förderbescheid von knapp vier Millionen Euro erhalten.

Dehling informiert die Räte, dass es in letzter Zeit vermehrte Nachfragen an ihn, aber auch an die Verwaltung gegeben habe. Er stellt dazu Folgendes klar. Die Förderrichtlinien besagen, dass alle Gewerbebetriebe und alle Privathaushalte, welche bisher eine Anschlussleitung von unter 100 M/Bit haben, mit Glasfaser angeschlossen werden. Andererseits sind alle Haushalte, die gegenwärtig über 100 M/Bit haben, momentan ausgeschlossen. Diesem Personenkreis macht Dehling noch Hoffnung. Es gebe inzwischen ein Bundesförderprogramm, welches vorsieht, dass alle Haushalte mit einem Glasfaserausschluss versorgt werden. Die Gemeinde Illschwang hat sich um das Programm beworben. Aktuell laufe diesbezüglich die Markterkundung. Im Falle eines positiven Förderbescheids könnten, im Nachgang, alle restlichen Adressen erschlossen werden.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"