Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für Bahnstrecke München-Mühldorf
Im Planfeststellungsabschnitt 3.2 der Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) findet eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Diese beginnt am 16. September 2024 und endet am 15. Oktober 2024. Die Anwohnenden können die Unterlagen einsehen und sich über die Details informieren.
Details zur Einsichtnahme
Die Informationen zur Einsicht der Planunterlagen sind auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes zu finden. Dort stehen auch Hinweise zu formalen Verfahrenseinwänden bereit. Das Eisenbahn-Bundesamt fungiert als Anhörungsbehörde. Aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung kann es während der Auslegung keine Fragen zu den Planunterlagen beantworten.
Die Betroffenheit der Einwender ergibt sich aus den Planunterlagen. Diese müssen von den Einwendern selbstständig und eigenverantwortlich gesichtet werden. Bei offenen Fragen oder Punkten sind diese in Form einer Einwendung im Verfahren abzugeben. Die Einwendungen werden an die Vorhabenträgerin zur Erwiderung weitergegeben.
Erörterungstermin und Kontaktmöglichkeiten
In einem späteren Erörterungstermin können die Einwendungen mit der Vorhabenträgerin und der Anhörungsbehörde diskutiert werden. Die Einwender haben die Möglichkeit, Fragen an die Vorhabenträgerin zu richten. Für Rückfragen steht ausschließlich das Funktions-E-Mail-Postfach SB1-mue-nrb@eba.bund.de zur Verfügung. Auch die Postanschrift der Außenstelle München des Eisenbahn-Bundesamtes kann genutzt werden.
Einwendungen im laufenden Verfahren können bis zum Ende der Einwendungsfrist elektronisch oder postalisch abgegeben werden. Die Einwendung kann gemäß der aktuell gültigen Rechtslage in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren über das genannte Funktionspostfach als normale E-Mail eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen sind der aktuellen Bekanntmachung zum Verfahren zu entnehmen.